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Aufwandsentschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit

Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum:
Antrag auf Zahlung von Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit im jeweiligen Berufsbildungs- und Prüfungsausschuss einschließlich Aufgabenerstellungsausschuss

Einzelantrag

Das inhaltlich neugestaltete Antragsformular ist sowohl bei der herkömmlichen Antragsvariante (in Papier), als auch bei der neuen Onlinevariante gültig. Ab sofort sollte die Onlinevariante genutzt werden. Sie sparen Zeit, Papier und Porto.
Der Antrag auf Entschädigung ist binnen 6 Monaten nach Abschluss der Tätigkeit gegenüber der zuständigen Stelle geltend zu machen.

  1. Für die Onlinevariante müssen Sie, wenn Ihnen noch keine Identifikationsnummer (ID) zugesandt wurde, Kontakt mit den Ansprechpartnern für die elektronische Beantragung im LfULG aufnehmen. Es wird Ihnen dann eine ID übermittelt. Diese ID ersetzt Ihre Unterschrift. Die Aufbewahrungsfrist der Reisekostenbelege, die als Anhang in das Onlineformular geladen werden, beträgt 6 Monate und beginnt ab Antragsstellung. Das LfULG behält sich eine stichprobenartige Prüfung vor.
     
  2. Möchten Sie den Antrag noch in Papierform abgeben, können Sie nach dem Öffnen des Formular dieses über den Button oben links "Formular leer drucken" ausdrucken und wie bisher händisch ausfüllen und einsenden. Hierzu ist die Eintragung der Identifikationsnummer (ID) nicht erforderlich, entsprechendes Feld ist leer zu lassen.


Weitere Hinweise zur Nutzung der Onlinevariante finden sie hier:

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