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Migration/Gleichstellung

Das am 06. Dezember 2011 erlassene »Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen« über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) begründet das Recht auf Überprüfung eines im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweises hinsichtlich seiner Gleichwertigkeit mit einem mit einem bundesrechtlich geregelten »Referenzberuf«. Dieses Recht gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus der Antragsteller, setzt aber die Absicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland voraus. 
Die Bundesregierung stellt ein Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bereit: Anerkennungsportal

Im Bereich der Grünen Berufe gehören zu den Referenzberufen alle anerkannten Ausbildungsberufe nach § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Der Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit ist stets bei der für die Ausbildung im jeweiligen Referenzberuf zuständigen Stelle einzureichen. Dies sind im Freistaat Sachsen je nach Berufsgruppe verschieden:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung

Henrik Fichtner

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: +49 351 8928-3400

Telefax: +49 351 8928-3499

E-Mail: BQFG.lfulg@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

Staatsbetrieb Sachsenforst

Referat 11 Personal, Aus- und Fortbildung, Organisation

Toni Eßbach

Besucheradresse:
Forstliche Ausbildungsstätte Morgenröthe
Markersbachstraße 3
08262 Muldenhammer

Telefon: +49 37465 28888

Telefax: +49 37465 41145

E-Mail: FASMorgenroethe.Poststelle

Webseite: www.sbs.sachsen.de

Fortbildungen an landwirtschaftlichen Fachschulen des Freistaates Sachsen (Wirtschafter/in für Landwirtschaft, Wirtschafter/in für Gartenbau, Wirtschafter/in für Hauswirtschaft, Techniker/in für Landbau, Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in, Betriebswirt/in für Agrarwirtschaft, Techniker/in für Umwelt und Landschaft, Techniker/in für Garten- und Landschaftsbau, Techniker/in für Gartenbau) sind nach der Sächsischen Fachschulordnung geregelt.

Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt somit ebenfalls nach Landesrecht, d. h. nach dem Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz.

Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem landwirtschaftlichen Fachschulabschluss sind zu richten an:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Referat 31 - Grundsatzfragen, Agrarpolitik, Recht

Dr. Ulrike Dornwell

Besucheradresse:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Telefon: +49 351 564-23108

Telefax: +49 351 564-23141

E-Mail: ulrike.dornwell@smekul.sachsen.de

Webseite: www.smekul.sachsen.de

Für in der Deutschen Demokratischen Republik erworbene oder staatlich anerkannte schulische, berufliche und akademische Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gilt § 37 des »Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)«. Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit im Bereich der »Grünen Berufe« sind an die o. g. je nach Abschlussart und Beruf zuständigen Stellen bzw. Behörden zu richten.

Gleiches gilt für Anträge nach dem »Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz)«:

Inhaber akademischer Auslandsabschlüsse im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Diplom, Bachelor, Master) wenden sich bitte direkt an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

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