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Gärtnermeister/in

Zulassungs- voraussetzung Bestandene Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Beruf und eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll
Meisterlehrgang dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung
Lehrgangsort Fachschule für Gartenbau Dresden-Pillnitz
Zeitumfang zwei Semester Fachschule
Inhalt analog der Fachschule mit dem Abschluss zum/zur »Staatlich geprüften Wirtschafter/in für Gartenbau«
Meisterprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bis zum 1.11. des jeweiligen Jahrs beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen.

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner vom 12. August 1997, zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Anforderungen in der Meisterprüfung in den Berufen der Landwirtschaft vom 20. Dezember  2000  http://www.berufenet.de/

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Robby Oehme

Telefon: 0351 8928-3415

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: robby.oehme1@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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