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Meisterfortbildung

Diagramm: Grundprinzip der Meisterprüfung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft am Beispiel des Landwirtschaftsmeisters
Grundprinzip der Meisterprüfung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft am Beispiel des Landwirtschaftsmeisters   © SMEKUL

Meisterinnen und Meister werden für Fach- und Führungsaufgaben in Betrieben ausgebildet. Ziel der Prüfung ist es also festzustellen, ob die Anwärterin oder der Anwärter die dafür notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss »Meister« in der jeweiligen Fachrichtung.

Ziel der Meisterprüfung ist der Nachweis von meisterlichem Wissen und Können als:

  • Fachmann (Produktions- und Verfahrenstechnik)
  • Unternehmer (Betriebs- und Unternehmensführung)
  • Ausbilder (Berufsausbildung und Mitarbeiterführung)

Meisterprüfungen in der Landwirtschaft

Wenn Sie die Meisterprüfung ablegen möchten, dann sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Zur Meisterprüfung in der Landwirtschaft ist zuzulassen, 

  • wer eine Abschlussprüfung in dem landwirtschaftlichen Beruf bestanden hat, in dem er die Meisterprüfung ablegen will und danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf nachweist
  • oder wer eine Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten landwirtschaftlichen Beruf bestanden hat und danach eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf nachweist
  • oder über eine fünfjährige praktische Tätigkeit in dem Beruf verfügt, in dem er die Prüfung ablegen will.

Weiterhin ist es von Vorteil, wenn Sie vor dem Ablegen der Meisterprüfung die zweijährige Fachschule für Landwirtschaft besucht haben und den Abschluss als »Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Landwirtschaft« nachweisen können.

Meisterprüfung in der Hauswirtschaft

Zur Meisterprüfung in der Hauswirtschaft ist zuzulassen,

  • wer die Abschlussprüfung im Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin und danach eine zweijährige Berufspraxis
  • oder ohne Berufsabschluss mindestens fünf Jahre Berufspraxis nachweist.

Ziel der Meisterprüfung ist die Erbringung des Nachweises, dass der Meister/die Meisterin der Hauswirtschaft Aufgaben als Fach- und  Führungskraft in hauswirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Struktur in den folgenden Schwerpunkten wahrnehmen kann:

  • Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen
  • Betriebs- u. Unternehmensführung
  • Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

Der Besuch eines entsprechenden Vorbereitungslehrgangs ist zu empfehlen. Auch der Besuch der zweijährigen Fachschule ist eine gute Vorbereitung auf die Meisterprüfung.

Die Anträge auf Zulassung zur Meisterprüfung (Landwirtschaft und Hauswirtschaft) sind bis zum 1.10. des jeweiligen Vorjahrs beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen.

Formulare und Verordnungen

Förderung eines Meisterbonus

Das Kabinett der sächsischen Staatsregierung hat am 9. August 2016 die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung eines Meisterbonus (FRL Meisterbonus) beschlossen. Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für erfolgreiche Absolventen einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Aufstiegsfortbildung. Mit dem Meisterbonus wird ein Anreiz geschaffen, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Damit die sächsische Landwirtschaft die Herausforderungen der wirtschaftlichen wie gesellschaftlichen Entwicklungen erfolgreich bewältigen kann, bleibt die Sicherung des Fachkräftenachwuchses, gerade unter denn schwierigen demografischen Rahmenbedingungen und dem sich zuspitzenden Wettbewerb der Bildungswege insbesondere zwischen beruflicher und akademischer Bildung eine Kernaufgabe. Die Förderung eines Meisterbonus ist dabei ein wichtiges politisches Signal. Die Meister in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft sind nicht nur Unternehmer, die Arbeitsplätze schaffen und erhalten. Sie sorgen durch betriebliche Ausbildung auch für das Entwickeln des eigenen Fachkräftenachwuchses. Sie stärken damit die duale Berufsausbildung. Der Meisterabschluss ist gemäß der Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft Voraussetzung für die Ausbildung von Jugendlichen. Daher sollen Meister in den "Grünen Berufen" entsprechend unterstützt werden.

Gefördert werden die Absolventen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, die die Meisterprüfung erfolgreich abschließen. Dabei muss die Meisterprüfung von der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt und das Zeugnis von dieser ausgestellt worden sein. Dies ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Dies gilt nicht, sofern die Prüfung in Sachsen nicht abgenommen werden kann. Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen.

Die Zuwendung wird in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetrag gewährt und beträgt 1.000 Euro pro Absolvent. Sie wird den Absolventen gewährt, die ihre Fortbildung erfolgreich nach dem 01. Januar 2016 abgeschlossen haben. Für die Durchführung des Verfahrens für die Berufe der Land-, Forst- und Hauswirtschaft ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zuständig. Weitere Einzelheiten zur Durchführung des Förderverfahrens folgen in Kürze.

 

Ansprechpartner

Bitte beachten: Zur Meisterfortbildung gibt es abhängig von der Fachrichtung verschiedene Ansprechpartner.

Meisterfortbildung allgemein

Allgemeine Informationen zur Meisterfortbildung sowie spezielle Auskünfte zur Fortbildung in den Berufen Landwirt/in, Tierwirt/in, Fischwirt/in, Pferde-wirt/in und Hauswirtschafter/in

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Katja Zschaage

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3406

Telefax: (0351) 8928-3499

E-Mail: Katja.Zschaage@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

Meisterfortbildung Gartenbau

Informationen zur Meisterfortbildung im Bereich Gartenbau

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Robby Oehme

Telefon: 0351 8928-3415

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: robby.oehme1@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

Meisterfortbildung Milchwirtschaft

Informationen zur Meisterfortbildung im Bereich Milchwirtschaft

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 96 - Kontrolldienst Markt, EU-Schulprogramm

Sonia Schmitt

Telefon: 0351 8928-3530

Telefax: 0351 8928-3599

E-Mail: Sonia.Schmitt@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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