Förderung der Überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen
in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020
In der EU-Förderperiode 2014 - 2020 können die für den Besuch von ÜbA-Lehrgängen entstehenden Kosten über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Die Unterstützung erfolgt auf der Grundlage der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung 2014 vom 12. August 2014 (SächsABl. S. 1038) in Form von festgelegten Pauschalen für Lehrgangs- und Übernachtungskosten durch die Sächsische Aufbaubank. Zuwendungsempfänger sind die Überbetrieblichen Ausbildungsstätten (ÜbS) in privater Trägerschaft, d. h. die Ländliche Bildungsgesellschaft Canitz mbH, das Bildungswerk des Sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus e. V. Dresden/Borthen und die Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e. V. (MLUA).
Für die sächsischen Ausbildungsbetriebe in den Grünen Berufen bedeutet das, dass sich die für den Besuch von ÜbA-Lehrgängen durch ihre Auszubildenden entstehenden Lehrgangs- und Übernachtungskosten bei den privaten ÜbS um den Betrag dieser Pauschalen verringern können. Voraussetzung dafür ist das Einhalten der vorgeschriebenen Zuwendungsvoraussetzungen. Bei erfolgter Zuwendung sind durchschnittlich nur noch ca. 20 % dieser Kosten vom Betrieb zu tragen.
Für die Teilnahme sächsischer Auszubildender an den ÜbA-Lehrgängen der Überbetrieblichen Ausbildungsstätten in staatlicher Trägerschaft in Köllitsch, Dresden-Pillnitz, Moritzburg und Königswartha werden zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe keine Lehrgangsgebühren erhoben. Eine Förderung der Übernachtungskosten erfolgt hierbei nicht.
- Organisationsplan für überbetriebliche Lehrgänge ab 2020/21 - Gesamtübersicht für alle Berufe (*.pdf, 43,57 KB) Die Begriffe Fachpraktiker Landwirtschaft und Fachpraktiker Gartenbau gelten für die Auszubildenden, die im Lehrjahr 2018/19 ihre Ausbildung beginnen. Für alle anderen gelten weiterhin die Berufsbezeichnungen Landwirtschaftswerker bzw. Gartenbauwerker.