Hauptinhalt

Fotowettbewerb »Mein grüner Traumberuf«

Frau mit Fotoapperat im Kornfeld

Du bist gerade in der Ausbildung in einem der grünen Berufe? Oder du gehst noch zur Schule und interessierst dich für einen Beruf, bei dem du viel draußen bist und wo du mit Tieren, Pflanzen oder Lebensmitteln zu tun hast? Vielleicht hast du deine Ausbildung auch schon beendet und bist begeistert von deinem Beruf? Dann lies weiter! Wir starten einen Fotowettbewerb, und du kannst mitmachen.  

Zu den Grünen Berufen gehören die Berufe Landwirt/in, Gärtner/in, Forstwirt/in, Hauswirtschafter/in, Tierwirt/in, Winzer/in, Pferdewirt/in, Fischwirt/in, Revierjäger/in, Milchtechnolog/in, Milchwirtschaftliche/r Laborant/in, Pflanzentechnolog/in sowie die Fachkraft für Agrarservice. 650 Betriebe in Sachsen bieten dafür Ausbildungsplätze an.

Wenn du einen dieser Berufe erlernen möchtest, bereits erlernst oder auch schon abgeschlossen hast, kannst du Dein/e Foto/s hier einreichen – ein Foto, das zeigt, warum genau das dein Traumberuf ist, was dich beruflich erfüllt und was dir Spaß macht!

Die 10 besten Fotos werden von einer Fachjury ausgewählt und erhalten ein Preisgeld in Höhe von je 100 Euro. Die Prämierung erfolgt im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung.   

Zeig uns, was dich an deinem Traumberuf begeistert! Lade deine Fotos bis 30. Juni 2024 hier hoch:

  1. Wer darf teilnehmen?

Teilnehmen dürfen alle, die gerne fotografieren:

  • Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in Sachsen haben,
  • Auszubildende, die ihre Ausbildung in einem sächsischen Ausbildungsbetrieb absolvieren und die eine Ausbildung in Sachsen abgeschlossen haben

Bei minderjährigen Teilnehmern sind Einwilligungserklärungen der Eltern/gesetzlichen Vertreter mit hochzuladen. Es genügt der Satz: »Wir sind damit einverstanden, dass unsere Tochter/unser Sohn (Name) an dem Wettbewerb teilnimmt und dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (im Nachfolgenden SMEKUL genannt) die genannten Nutzungsrechte an dem eingereichten Foto und dem dazugehörigen Text einräumt«, den die Eltern unterschreiben und einscannen. Ein Formvordruck wird bereitgestellt. Das eingescannte und unterschriebene Dokument ist im PDF-Format hochzuladen. Mitarbeitende des SMEKUL und seiner nachgeordneten Behörden, Jurymitglieder sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  1. Welche Beiträge sind zulässig?

Der Fotowettbewerb trägt das Thema »Mein grüner Traumberuf«.

In Sachsen wird die Ausbildung in 13 der sogenannten »Grünen Berufe« angeboten. Jede Ausbildung hat dabei ihre eigenen Rahmenbedingungen und ein einschlägiges Arbeitsumfeld. Die Teilnehmenden sollen besondere Momente ihres Wunschberufes bzw. ihrer beruflichen Ausbildung einsenden und in einem Satz beschreiben, was diese Szene zu »ihrer« Lieblingsszene macht.

Es darf kein Bild- und Textmaterial eingesandt werden, das gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Alle rechtswidrigen Inhalte sind untersagt, insbesondere sexistische, (kinder-)pornografische, rassistische, antisemitische oder menschenverachtende sowie beleidigende und ruf- oder geschäftsschädigende Inhalte oder Darstellungen. Das Einreichen solcher Bilder hat den Ausschluss vom Wettbewerb zur Folge.

Zulässig sind grundsätzlich reine, berufsspezifische Fotografien.

Für den Fall, dass sich eine oder mehrere Personen auf den Fotos befinden, sollen diese nicht unverwechselbar identifizierbar sein oder es muss eine Fotoerlaubnis der aufgenommenen Person(en) mit hochgeladen werden. Bei der Darstellung von Gebäuden (einschließlich Innenansichten), Grundstücken oder Teilen davon muss die Eigentümerin oder der Eigentümer, ggf. weitere Personen mit der Verwendung der Aufnahme im Rahmen des Wettbewerbs, aber auch mit ihrer Veröffentlichung im Internet sowie einer etwaigen Verwendung im Nachgang zum Wettbewerb durch SMEKUL einverstanden sein.

Der Teilnehmer versichert, dass er die hierfür erforderlichen Einwilligungen im nötigen Umfang eingeholt hat und diese auf Nachfrage jederzeit nachweisen kann. Für den Fall, dass ein Gebäude, Grundstück oder eine Anlage ganz oder teilweise abgelichtet wurde, sollen die Objekte in den Bereich der Panoramafreiheit (»Straßenbildfreiheit«) fallen. Demnach dürfen Objekte, die sich permanent im öffentlichen Raum befinden, nur von öffentlich zugänglichem Raum aus fotografiert werden. Über dies sind die engen Voraussetzungen des § 59 UrhG zu beachten. In Zweifelsfällen (das heißt, es ist fraglich, ob das Foto, welches ein Gebäude bzw. eine Anlage abbildet, unter die Panoramafreiheit fällt) werden die Fotos nicht in die Vorauswahl (siehe Punkt 5) aufgenommen.

  1. Wie wird das Foto eingereicht?

Die Einreichung von Beiträgen zum Wettbewerb ist ausschließlich per Upload nach allgemeiner Registrierung im Beteiligungsportal mit allen erforderlichen Angaben zum Einsendenden sowie zum Foto über das Beteiligungsportal unter https://mitdenken.sachsen.de/1034788 möglich. Folgende Daten werden benötigt:

  • Name des Teilnehmenden
  • E-Mail-Adresse
  • Angaben zum Bild (z. B. Ort, Betrieb, Ausbildungsberuf)
  • Ein Satz, was den Einsendenden gerade an/zu diesem Bild bewegt
  • Bei minderjährigen Teilnehmenden: Einwilligungserklärung der Eltern/gesetzlichen Vertreter im PDF-Format (siehe Punkt 1)

Die Fotos müssen in den Formaten .png, .jpg, .jpeg, .gif in Druckqualität (z.B. 300 dpi) eingereicht werden.

  1. Einsendeschluss

Die Fotos können bis einschließlich 30. Juni 2024 hochgeladen werden. Es zählt das Datum des Uploads über den oben genannten Link. Verspätet eingereichte Fotos können leider nicht berücksichtigt werden.

  1. Wettbewerbsentscheidung

Die Gewinnerfotos werden durch eine Jury in zwei Schritten ausgewählt:

  • Vorauswahl durch alle Jurymitglieder (einzeln)
  • Endauswahl durch gesamte Jury

Die Jury besteht aus Mitarbeitenden des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL), des Sächsischen Staatsbetriebes Sachsenforst (SBS), des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und des Berufsbildungs-Hauptausschusses. Diese sollen ihre fotografische und/oder fachliche Expertise mitbringen.

Die Fotos werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Kreativität, fotografische Idee
  • Botschaft an die Betrachtenden,
  • fachliche Richtigkeit des Dargestellten (z. B. keine Gülle-Prallteller im Einsatz).
  1. Preise

Die von der Jury gewählten besten zehn Fotobeiträge erhalten jeweils ein Preisgeld von 100 Euro. Zusätzlich werden die Gewinnerbeiträge innerhalb der nächsten drei Jahre öffentlichkeitswirksam verwendet (z. B. als City-Card).

  1. Verkündung der Gewinner und Auszahlung des Gewinnes

Die Verkündung der Gewinnerinnen und Gewinner findet öffentlichkeitswirksam im Rahmen des Bestentreffens 2024 durch die Hausleitung des SMEKUL statt. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden zu der Veranstaltung eingeladen. Zwecks Auszahlung des Preisgeldes teilen die Gewinnerinnen und Gewinner per Formular die entsprechenden Kontodaten desjenigen Kontos mit, auf welches das Preisgeld durch das SMEKUL überwiesen werden soll. Nach Mitteilung der Kontodaten wird das SMEKUL das Preisgeld innerhalb von 30 Arbeitstagen auf das genannte Konto überweisen.

  1. Weiterverwendung der Aufnahmen

Die eingegangenen Fotoaufnahmen aus dem Wettbewerb sollen mittelfristig in verschiedenen Produkten des SMEKUL im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei Fachaufgaben nachgenutzt werden. Das bedeutet, dass das SMEKUL das Foto und den dazugehörigen Text, z. B. in (Fach-)Präsentationen, bei (Fach-)Vorträgen, auf Internetseiten, in Broschüren, Faltblättern, Plakaten, Kalendern, Schreibheften/Notizblöcken, SMEKUL-Postkarten und anderen Give-aways, nutzen und veröffentlichen kann. Eine kommerzielle Verwendung des eingesandten Materials (zum Beispiel Weiterverkauf an eine Bildagentur) ist explizit nicht Gegenstand der Weiterverwendung.

  1. Urheberrechte

Die Teilnehmenden erkennen mit dem Upload der Fotos die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs an. Sie versichern, dass sie das Foto und den dazugehörigen Text selbst erstellt haben bzw. über alle Rechte an dem Foto und an dem dazugehörigen Erläuterungstext verfügen.

Ferner versichern sie, dass das Foto frei von Rechten Dritter ist und bei der Darstellung keine Persönlichkeitsrechte Dritter an den gegebenenfalls abgebildeten Personen, Gebäuden, Anlagen, Produkten verletzt werden. Die Teilnehmenden versichern außerdem, kein Material zu übermitteln, das gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, sämtliche erforderlichen Freigaben etwaiger Schutzrechtsinhaber einzuholen und auf Nachfrage jederzeit nachzuweisen. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmenden des Fotowettbewerbs das SMEKUL von jeglicher Haftung und Zahlung frei. Verantwortlich für den Inhalt des Fotos und den dazugehörigen Text ist ausschließlich die Person, die das Foto und den Text übermittelt hat.

  1. Rechteeinräumung

Die Teilnehmenden räumen dem SMEKUL mit der Einreichung ihres Fotos und dem dazugehörigen Text ein einfaches, unwiderrufliches, unübertragbares, unentgeltliches sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an diesen Werken ein.
Ein »einfaches Nutzungsrecht« bedeutet, dass neben dem SMEKUL auch die Fotografin/der Fotograf das Foto nutzen darf und weiteren Personen Nutzungsrechte daran übertragen kann.
»Unwiderruflich« bedeutet, dass der Fotograf das Nutzungsrecht nicht einseitig »zurücknehmen« kann.

Das Nutzungsrecht umfasst alle bekannten Nutzungsarten, insbesondere die Bildbearbeitung und Bild-Montage (bspw. Kombination mit anderen Aufnahmen). Ferner ist das Recht zur Veröffentlichung in Printmedien (bspw. in Broschüren, Faltblättern, Presseveröffentlichungen, Kalendern oder auf Plakaten, Postkarten etc.) sowie auf Internetseiten (wie bspw. die Internetseite des Fotowettbewerbs), Portalen des Freistaates Sachsen (wie bspw. gruene-berufe.sachsen.de) und ähnlichen Online-Formaten von dem Nutzungsrecht umfasst. Die Teilnehmenden sind mit der Nennung ihres Vor- und Zunamens im Zusammenhang mit den eingereichten Werken (Fotos und dazugehörige Texte) einverstanden. Sie sind sich ferner bewusst und damit einverstanden, dass das Nutzungsrecht des SMEKUL an ihren Werken zeitlich, räumlich und inhaltlich über den Zweck des Fotowettbewerbs hinausgeht: von dem Nutzungsrecht ist auch die weitere Verwendung im Rahmen von Fachaufgaben sowie der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des SMEKUL umfasst. Das bedeutet, dass das SMEKUL das Foto und den dazugehörigen Text bspw. auf Internetseiten, bei (Fach-)Präsentationen/Vorträgen, in Broschüren, Faltblättern, Plakaten, Kalendern, Schreibheften/Notizblöcken, SMEKUL-Postkarten und anderen Give-aways nutzen und veröffentlichen darf; es gibt keine Beschränkung auf ein bestimmtes Medium. Nicht von dem Nutzungsrecht umfasst ist allerdings eine kommerzielle Verwendung, die über den Zusammenhang der Fachaufgaben und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hinausgeht.

  1. Datenschutz

Die datenschutzrechtlichen Informationen finden Sie unter: https://mitdenken.sachsen.de/-r29tsMNr

  1. Rechtsmittel

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  1. Sonstiges

Das SMEKUL behält sich vor, Fotos ohne Angaben von Gründen zu löschen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung von Fotos. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht beeinträchtigt. Ein Verstoß gegen die oben aufgeführten Teilnahmebedingungen führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.

Für die Teilnahme minderjähriger Personen ist die Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten nötig. Ein Muster stellen wir hier zur Verfügung:

Kontakt

Dr. Ulrike Dornwell

Telefon: 0351 564-23108

E-Mail: ulrike.dornwell@smekul.sachsen.de

zurück zum Seitenanfang