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Pferdewirtschaftsmeister/ in

Zulassungs- voraussetzung

Erfolgreiche Abschlussprüfung im Beruf Pferdewirt/in und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
erfolgreiche Abschlussprüfung in einem anderen landwirtschaftlichen Beruf und anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis oder
mindestens fünfjährige Berufspraxis

Meisterlehrgang

wird in Vorbereitung auf die Meisterprüfung empfohlen

Lehrgangsort

Fachschule für Landwirtschaft Zwickau 
Sächsische Gestütsverwaltung (SGV)

Zeitumfang

480 Stunden über zwei Jahre (Lehrgangsangebot Fachschule für Landwirtschaft Zwickau)

Inhalt

160 Stunden Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht und Dienstleistungen
160 Stunden Betriebs- und Unternehmensführung
120 Stunden Berufsausbildung (Ausbildereignung)
49 Stunden Mitarbeiterführung (Vorbereitung auf die Fallstudie)
1 Woche zusätzliches fachpraktisches Angebot der SGV

Meisterprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bis zum 01.10. des Jahres für den Prüfungsbeginn im Folgejahr beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen.

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pferdewirtschaftsmeister und Pferdewirtschaftsmeisterin (Pferdewirtschaftsmeisterprüfungsverordnung – PferdewMeistPrV) vom 27. Oktober 2015 (BGBl. Nr. 42 vom 30. Oktober 2015, S. 1825) sowie Berichtigung vom 6. November 2015 (BGBl Nr. 44 vom 11. November 2015, S. 1934)

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Katja Zschaage

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3406

Telefax: (0351) 8928-3499

E-Mail: Katja.Zschaage@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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