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Tierwirtschaftsmeister/in

Zulassungs- voraussetzung Bestandene Abschlussprüfung im Beruf Tierwirt/in und eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf oder eine bestandene Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten landwirtschaftlichen Beruf und danach eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll oder eine fünfjährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Meisterlehrgang dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung
Lehrgangsort

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Außenstelle Großenhain
Remonteplatz 2
01558 Großenhain

Abschluss Tierwirtschaftsmeister/in Schäferei
Zeitumfang 400 Stunden, in der Regel ein Lehrgangstag/Woche
Inhalt 120 Stunden fachtheoretischer Teil und praktische Übungen
160 Stunden wirtschaftlich-rechtlicher Teil
120 Sunden Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Meisterprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bis zum 01.10. des Jahres für den Prüfungsbeginn im Folgejahr beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen.

Rechtsgrundlage

Verordnung über Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeister und Tierwirtschaftsmeisterin vom 18. August 2010 http://www.berufenet.de/

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Katja Zschaage

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3406

Telefax: (0351) 8928-3499

E-Mail: Katja.Zschaage@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

Fachschulstandorte

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