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Fischwirtschaftsmeister/ in

Zulassungs- voraussetzung

Bestandene Abschlussprüfung im Beruf Fischwirt/in und danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf oder danach eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt  werden soll oder eine fünfjährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll.

Meisterlehrgang

dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung

Lehrgangsort

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat Fischerei
Gutsstr. 1 
02699 Königswartha

Zeitumfang

468 Stunden gesamt, Wochenlehrgänge

Inhalt

80 Stunden fachtheoretischer Teil
268 Stunden wirtschaftlich-rechtlicher Teil
120 Stunden Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

Meisterprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bis zum 01.10. des Jahres für den Prüfungsbeginn im Folgejahr beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen.

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt vom 21. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Anforderungen in der Meisterprüfung in den Berufen der Landwirtschaft vom 29. Oktober 2008  http://www.berufenet.de/

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 76 - Fischerei, Überbetriebliche Ausbildung

Ines Matko

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: (035931) 296-45

Telefax: (035931) 296-11

E-Mail: Ines.Matko@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

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