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Milchwirtschaftliche/r Labormeister/in

Die Fortbildung und Prüfung zum/zur Meister/in in den milchwirtschaftlichen Berufen findet nicht in Sachsen statt, sondern wird aufgrund der relativ geringen Teilnehmerzahlen entsprechend einer gemeinsamen Vereinbarung der zuständigen Stellen länderübergreifend an einzelnen Ausbildungsstätten konzentriert.

Zulassungs- voraussetzung

Bestandene Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Beruf und eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll

Meisterlehrgang dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung
Lehrgangs- anmeldung Eine formlose Teilnahmemeldung zum Vorbereitungslehrgang sollte bis spätestens Anfang Mai direkt beim Veranstalter erfolgen.
Prüfungs-zulassung

Für die Zulassung zur Meisterprüfung sind bis spätestens 1.11. des Vorjahrs die mit dem LVFZ Triesdorf abgeschlossene Vereinbarung für den Lehrgangsbesuch sowie das sächsische Formular »Anmeldung zur Meisterprüfung« (siehe rechts »Formulare/Verordnungen«) bei der Bildungsberaterin für die milchwirtschaftlichen Berufe unter folgender Anschrift: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 92, Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden, einzureichen. Eine Anmeldung zur Meisterprüfung ist jedoch auch in dem jeweiligen Bundesland möglich, welches den Vorbereitungslehrgang sowie die Meisterprüfung durchführt.

Lehrgangsort

Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg (Brandenburg) oder Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Milchanalytik Triesdorf (Bayern)

Beginn September
Zeitumfang 1.350 Stunden in neun Monaten/Vollzeit; Je nach Bedarf und Nachfrage finden in Oranienburg ggf. auch berufsbegleitende Lehrgänge gleichen Inhalts über einen Zeitraum von zwei Jahren statt.
Inhalt 750 Stunden Untersuchungs- und Verfahrenstechnik
200 Stunden Laborführung
150 Stunden Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
250 Stunden Exkursionen, Seminare, Prüfungen
Meisterprüfung

Juni des Folgejahres

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Milchwirtschaftlicher Laborant / Milchwirtschaftliche Laborantin vom 28.02.1991 (BGBl. I S. 520), zuletzt geändert durch Artikel 2 § 3 Abs. 32 des Gesetzes vom 01.09.2005 (BGBl. I S. 2618) http://www.berufenet.de/

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 96 - Kontrolldienst Markt, EU-Schulprogramm

Sonia Schmitt

Telefon: 0351 8928-3530

Telefax: 0351 8928-3599

E-Mail: Sonia.Schmitt@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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