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Landwirt/in

Illustration einer Person in Arbeitskleidung, dahinter ein roter Traktor. Daneben der Text »Meine Zukunft? Erst säen, dann ernten...«

Kein anderer Beruf bietet eine solche Vielfalt und Abwechslung wie der des Landwirts. Landwirte versorgen die Bevölkerung mit gesunden, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft. Darüber hinaus bieten sie Dienstleistungen im Naturschutz und der Landschaftspflege an. Immer mehr Betriebe erschließen neben der klassischen Bodenbearbeitung andere Bereiche wie die Erzeugung regenerativer Energie oder nachwachsender Rohstoffe. Landwirte kennen die ökologischen Zusammenhänge in der Natur und verfügen über die notwendigen Fähigkeiten zur Führung eines Betriebs. Der jahreszeitlich bedingte unterschiedliche Verlauf der Arbeit macht die Tätigkeit des Landwirts interessant und abwechslungsreich. Ständig neue technische und wirtschaftliche Herausforderungen sorgen für ein anspruchsvolles und verantwortungsvolles Berufsfeld.

Anforderungen

  • Interesse an der Natur
  • technisches Grundverständnis
  • betriebswirtschaftliches Verständnis
  • Freude an körperlicher Arbeit
  • Organisationstalent, Flexibilität
  • Bereitschaft zu selbstständigem, verantwortungsvollem Arbeiten
  • Akzeptanz unregelmäßiger Arbeitszeit

Ausbildungsdauer

  • drei Jahre
  • unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich

Ausbildungsbetrieb

  • Ausbildung nur in anerkannten Ausbildungsstätten
  • duale Ausbildung, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung verlaufen parallel
  • zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen
  • die Bildungsberater der Landkreise sind bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb behilflich (Adressen unter Ausbildungsberatung)
  • betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge im Ausbildungsbetrieb
  • Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
  • Pflanzenproduktion
  • Tierproduktion
  • die betriebliche Ausbildung muss jeweils mindestens zwei Betriebszweige der Pflanzen- und Tierproduktion beinhalten
    • Betriebszweige der pflanzlichen Erzeugung sind z. B.
      Getreide- und Maisanbau, Hackfruchtanbau, Ackerfutteranbau, Grünland und Ölfrüchteanbau
    • Betriebszweige der tierischen Erzeugung sind z. B.
      Milchviehhaltung, Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung, Schafhaltung und Pferdehaltung

Berichtsheftführung

Dem Lehrling und Umschüler wird empfohlen, das berufsspezifische Berichtsheft aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup als wertvolle Lern- und Arbeitshilfe zu führen.

Hinweis: In den gedruckten Berichtsheften wird im Teil III bei der Unfallverhütung noch nicht die globale Harmonisierung der Gefahrstoffkennzeichnung berücksichtigt. Da hierfür inzwischen alle Übergangsfristen ausgelaufen sind, finden bei allen Kennzeichnungen entsprechender Stoffe nur noch die Gefahrenpiktogramme Anwendung. Deren Kenntnis muss demzufolge von jedem Auszubildenden erwartet werden. Bitte im Berichtsheft enthaltene veraltete Arbeitsblätter austauschen.

Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes finden Sie im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung«.

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.

Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung nach § 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz ist der geführte schriftliche Ausbildungsnachweis (Bestandteil des empfohlenen Berichtsheftes).

Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen dient dabei folgenden Zielen:

  • Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und nachweisbar gemacht.
  • Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
  • Auszubildende und Ausbilder werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
  • Im Streitfall zwischen Ausbildendem und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis des Ausbildungsverlaufes dienen.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.

Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

Die aufgeführten Lehrgänge wurden am 24.04.2018 vom Berufsbildungsausschuss beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beschlossen.
ÜbA-Kurse sind in den aufgeführten überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu absolvieren.

Kurse für den Beruf Landwirt

  • Dauer jeweils 1 Woche

Durchführungsorte:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (LfULG, LVG Köllitsch)
  • Bauernverband Oberlausitz Ausbildungsstätte Rosenhain (BVOL Rosenhain)
  • Lehr- und Versuchsanstalt des Landes Sachsen-Anhalt Iden (LVA Iden)
Lehrgänge 1. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Traktoren BVOL Rosenhain
Reparaturen im landwirtschaftlichen Unternehmen LfULG, LVG Köllitsch
Tierhaltung Rind I LfULG, LVG Köllitsch
Tierhaltung Schwein I LfULG, LVG Köllitsch
Milchgewinnung/ Melktraining LfULG, LVG Köllitsch
Schafhaltung I LVA Iden

 

Lehrgänge 2. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
 Grundkurs Schweißen LfULG, LVG Köllitsch
 Landtechnik Druschfrüchte LfULG, LVG Köllitsch
 Landtechnik Hackfruchtbau LfULG, LVG Köllitsch
 Landtechnik Futterbau LfULG, LVG Köllitsch
 Landwirtschaftliche PC-Anwendung LfULG, LVG Köllitsch

 

Lehrgänge 3. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Tierhaltung Rind II LfULG, LVG Köllitsch
Tierhaltung Schwein II LfULG, LVG Köllitsch
Landtechnik Düngung und Pflanzenschutz LfULG, LVG Köllitsch

Der Berufsbildungsausschuss beim Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie empfiehlt ausdrücklich den Lehrgang »Landtechnik Düngung und Pflanzenschutz« zu absolvieren.

Zwischenprüfung

  • zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird eine Zwischenprüfung durchgeführt


Abschlussprüfung

  • die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff in einer betrieblichen Prüfung (praktisch und mündlich) und schriftlich geprüft werden
  • Landwirtschaftsmeister/-in
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
  • Fachagrarwirt/-in Klauenpflege
  • Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
  • Fachhochschul- oder Hochschulstudium
  • Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan

Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen

Ausbildungsberuf Landwirt

Informationen zur Berufsausbildung Landwirt/in

Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen

Informationen zur Berufsausbildung Landwirt/in

Formulare und Merkblätter

Individueller Ausbildungsplan

Berichtsheftführung

Das vorgeschriebene Berichtsheft für den Ausbildungsberuf ist unter der folgenden Adresse erhältlich:

Landwirtschaftsverlag
Postfach 480210
48165 Münster

Tel.: 02501/8010
Fax. 02501/801204

Gesetze und Verordnungen

 

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Tina Sauer

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3410

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: tina.sauer@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

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