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Qualifizierungslehrgang Gewässerwart

Mit der Gewässerwartausbildung wird die Qualifikation der Bewirtschafter/innen von Gewässern erhöht, um den Forderungen des Sächsischen Fischereigesetzes (SächsFischG) nachzukommen. Voraussetzungen für die Teilnahme am Qualifizierungslehrgang sollten neben dem

  • Besitz des Fischereischeins,
  • gute Vorkenntnisse und langjährige Erfahrungen auf fischereilichem Gebiet,
  • ein sehr stark ausgeprägtes Interesse für fischereiliche Belange und
  • die Fähigkeit zur eigenständigen verantwortungsbewussten Arbeit

sein.

Ziel der Gewässerwartausbildung ist die Umsetzung der Festlegungen des § 13 SächsFischG.

Gewässerwarte sind befähigt, die Bewirtschaftung des Gewässers eigenständig auszuführen und die Inhaber/innen bzw. Pächter/innen des Fischereirechts auf dem Gebiet der Gewässerbewirtschaftung qualifiziert zu beraten.

Die qualifizierte Beratung umfasst die Erstellung von Bewirtschaftungs-plänen mit klaren Festlegungen zur Überwachung des Fischbesatzes, der umfassenden Sicherung der Fischgesundheit, der kontrollierten und gesteuerten Fischentnahme (Organisation Hegefische, Beantragung des Aussetzens von Schonzeiten etc.).

Über die Teilnahme am Qualifizierungslehrgang - Gewässerwart/in entscheiden abschließend die Verbände.

Die lückenlose Teilnahme am Qualifizierungslehrgang wird mit einem Zertifikat gemäß Muster in der Anlage bescheinigt.

 
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