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Ausbildungsberatung

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie überwacht als zuständige Stelle die Durchführung

  • der Berufsausbildungsvorbereitung
  • der Berufsausbildung und
  • der beruflichen Umschulung

und fördert diese durch Beratung der an der Berufsausbildung beteiligten Personen.

Es hat zu diesem Zweck Berater/innen nach § 76 BBiG in den Landratsämtern bestellt.

Aufgaben der Beraterinnen und Berater

  1. Beratung Jugendlicher zu den Berufen, Berufsbildern, Bildungswegen und Bildungsmöglichkeiten in der Land- und Hauswirtschaft sowie zum Abschluss von Bildungsverträgen
  2. Beratung der Ausbildenden und Ausbilder zur Anerkennung als Ausbildungsstätte, zur Ausbildereignung, zur Sicherung der Qualität der Berufsbildung, zu Rechten und Pflichten in der Ausbildung, zur Ausbildungsplanung, zur Durchführung von Arbeitsunterweisungen, zur Zusammenarbeit mit der Berufsschule, zu Weiterbildungs-möglichkeiten
  3. Beratung der Lehrlinge zur Berichtsheftführung, zur Arbeit mit Leittexten, zu Rechten und Pflichten in der Ausbildung, zur Teilnahme an Schulungstagen, der ÜBA und am Berufsschulunterricht, zum gesamten Prüfungswesen wie Anmeldung zu Prüfungen, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsvorbereitung und -teilnahme
  4. Beratung zu Fortbildungsmöglichkeiten wie Besuch der Fachschule, Teilnahme an der Meisterprüfung bzw. weitere Fortbildungsabschlüsse
  5. Geschäftsführung von Prüfungsausschüssen und Gutachter-ausschüssen
  6. Überwachung und Kontrolle der Berufsbildung in den Unternehmen
  7. Mitteilung von Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz an die zuständige Aufsichtsbehörde
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