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Förderung / Entschädigungen

ESF Richtlinie Berufliche Bildung

Berufsbegleitende Qualifizierungen für die ländliche Entwicklung im Bereich »Grüne Berufe«

Zweck:

  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
  • Erhöhung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Arbeitgebern an den gesellschaftlichen Wandel
  • Sicherung und Stärkung des dualen Ausbildungssystems

Antragsberechtigt:

Träger (einschließlich Unternehmen), die Qualifizierungsmaßnahmen durchführen

Förderfähige Vorhabensbereiche (Fördergegenstände):

  • Weiterbildungscheck (betrieblich und individuell)
  • Duale Berufsausbildung
  • Verbundausbildung
  • Zusatzqualifikationen,
  • Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft

Konditionen:

Anteils- oder Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Andrea Rau

Telefon: 0351 8928-3407

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: Andrea.Rau@smekul.sachsen.de

Förderrichtlinie Besondere Initativen (BesIn/2007)

Auszubildenden und Praktikanten soll die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und beruflichen Wettbewerben sowie land- und hauswirtschaftlichen Berufszugehörigen die Teilnahme an zeitgemäßen beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht werden. Fördergegenstand dieser Richtlinie sind besondere Initiativen, die institutionelle Förderung von Vereinigungen und sonstige Maßnahmen. Dazu zählen die folgenden Berufsbildungsmaßnahmen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft:

  • Teilnahme an Maßnahmen der Berufsbildung nach Berufsbildungsgesetz; (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung)
  • Teilnahme an berufsbezogenen Wettbewerben
  • Ausrichtung von berufsbezogenen Wettbewerben
  • Demonstrationsvorhaben der Berufsbildung

Richtlinie Begabtenförderung berufliche Bildung

Begabtenförderung- Weiterbildungsstipendium

Erfolgreiche Absolventen einer Berufsausbildung können sich um Aufnahme in das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bewerben, wenn sie die berufliche Abschlussprüfung besonders erfolgreich abgeschlossen haben und zum Zeitpunkt der Aufnahme jünger als 25 Jahre sind.

Besonders erfolgreich abgeschlossen haben Sie Ihre Berufsausbildung, wenn Sie:
→ mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser abgeschlossen haben oder
→ Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb erzielt
     haben oder
→ ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule vorliegt.

Die Aufnahme ist grundsätzlich bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Freiwilligendiensten, Elternzeit u. a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
Zuständig für die Förderung ist die jeweilige Kammer/zuständige Stelle, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Diese hat Ihr berufliches Abschlusszeugnis unterzeichnet. Neue Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1.Januar auf. Wir berücksichtigen dabei alle Bewerbungen, die bis zum 31.10. des Vorjahres (Posteingangsdatum) vollständig bei uns eingegangen sind. Dazu gehören neben dem Aufnahmeantrag (Stipendiatenstammblatt) Kopien des derzeitigen Arbeitsvertrages und des beruflichen Abschlusszeugnisses.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Da uns nur eine begrenzte Anzahl an Stipendienplätzen zur Verfügung steht, wird bei Bewerbungsüberhang ein internes Auswahlverfahren durchgeführt. Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informieren wir alle Bewerberinnen und Bewerber bis zum jeweiligen 31.12. des Antragsjahres.

Die aufgenommenen Stipendiaten können dann ab 01.01. drei Jahre lang bis zu 7.200 EUR für den Besuch anspruchsvoller Weiterbildungsmaßnahmen erhalten - pro Jahr grundsätzlich bis zu 2.400 EUR. Der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.sbb-stipendien.de.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Martina Borkert

Telefon: +49 351 8928-3409

Telefax: +49 351 8928-3499

E-Mail: martina.borkert@smekul.sachsen.de

Fördermöglichkeit für die Fachschulausbildung

  • bis zum 30. Lebensjahr kann BAföG gezahlt werden
  • zu beantragen beim zuständigen Landratsamt Ausbildungsförderung 
  • Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung möglich
  • bis zum 25. Lebensjahr kann Kindergeld beantragt werden

Fördermöglichkeit für die Meisterausbildung

Meister-BAföG nach dem Aufstiegs-Förderungsgesetz (AFBG)

  • Rückzahlung zwei Jahre nach Ausbildung
  • Mindestraten von 128,00 €/Monat 
  • Zuschuss und Darlehen (Darlehen muss zurückgezahlt werden)

Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Ausschusstätigkeiten und Leistungen bei beruflichen Prüfungen in der Land- und Hauswirtschaft

Für ehrenamtliche Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss und in den Prüfungsausschüssen erhalten deren Mitglieder und stellvertretende Mitglieder, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine Entschädigung.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Sylvia Bärthold

Telefon: 0351 8928-5001

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: Sylvia.Baerthold@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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