Förderung, Entschädigungen
- ESF Richtlinie Berufliche Bildung
- Förderrichtlinie Besondere Initativen (BesIn/2007)
- Richtlinie Begabtenförderung - Ihr Weiterbildungsstipendium
- Fördermöglichkeit für die Fachschulausbildung
- Fördermöglichkeit für die Meisterausbildung
- Zahlung von Entschädigungen für Ausschusstätigkeiten und Leistungen bei beruflichen Prüfungen in der Land- und Hauswirtschaft
ESF Richtlinie Berufliche Bildung
Berufsbegleitende Qualifizierungen für die ländliche Entwicklung im Bereich »Grüne Berufe«
Zweck:
- Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
- Erhöhung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Arbeitgebern an den gesellschaftlichen Wandel
- Sicherung und Stärkung des dualen Ausbildungssystems
Antragsberechtigt:
Träger (einschließlich Unternehmen), die Qualifizierungsmaßnahmen durchführen
Förderfähige Vorhabensbereiche (Fördergegenstände):
- Weiterbildungscheck (betrieblich und individuell)
- Duale Berufsausbildung
- Verbundausbildung
- Zusatzqualifikationen,
- Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft
Konditionen:
Anteils- oder Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Richtlinientext ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 26. Juni 2017
- Europäischen Sozialfonds (ESF) - Bildung Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- Informationen der Bewilligungsstelle (SAB) zur ESF-Förderung in Sachsen
- www.sab.sachsen.de Servicecenter ESF - Tel.: +49 351 491049-30
- Zusatzqualifikation Fahrschulausbildung Klasse T (*.pdf, 87,91 KB)
Förderrichtlinie Besondere Initativen (BesIn/2007)
- Richtlinientext Link Revosax
- Informationen zur Richtlinie Besondere Initativen (BesIn/2007) www.umwelt.sachsen.de
Auszubildenden und Praktikanten soll die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und beruflichen Wettbewerben sowie land- und hauswirtschaftlichen Berufszugehörigen die Teilnahme an zeitgemäßen beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht werden. Fördergegenstand dieser Richtlinie sind besondere Initiativen, die institutionelle Förderung von Vereinigungen und sonstige Maßnahmen. Dazu zählen die folgenden Berufsbildungsmaßnahmen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft:
- Teilnahme an Maßnahmen der Berufsbildung nach Berufsbildungsgesetz; (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung)
- Teilnahme an berufsbezogenen Wettbewerben
- Ausrichtung von berufsbezogenen Wettbewerben
- Demonstrationsvorhaben der Berufsbildung
Richtlinie Begabtenförderung - Ihr Weiterbildungsstipendium
Haben Sie Ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen? Dann unterstützen wir Sie mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bei Ihrer weiteren Karriere.
Ihre Voraussetzungen für die Aufnahme
-
Beruflicher Abschluss: Sie haben Ihre Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf besonders erfolgreich bestanden. Dies ist der Fall, wenn:
- Ihre Durchschnittsnote 1,9 oder besser (mind. 87 Punkte) beträgt oder
- Sie Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb belegt haben oder
- ein besonders begründeter Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule vorliegt.
-
Altersgrenze: Sie sind zum Zeitpunkt der Aufnahme (01.01.) grundsätzlich jünger als 25 Jahre.
- Hinweis: Durch Berücksichtigung von Freiwilligendiensten, Elternzeit oder Krankheitszeiten kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
- Berufstätigkeit: Sie arbeiten bei Aufnahme mindestens 15 Stunden pro Woche oder sind als arbeitssuchend gemeldet.
Das bietet Ihnen das Stipendium (Stand 2025/2026)
- Fördersumme: Insgesamt stehen Ihnen bis zu 9.135 € für anspruchsvolle Weiterbildungen zur Verfügung.
- Laufzeit: Die Förderung erfolgt über drei Kalenderjahre.
- Eigenanteil: Sie übernehmen lediglich 10 % der Kosten je bewilligter Maßnahme.
So bewerben Sie sich
Zuständig für die Förderung ist die jeweilige Kammer bzw. zuständige Stelle, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war (erkennbar an der Unterschrift auf Ihrem Abschlusszeugnis).
- Bewerbungsfrist: Jeweils bis zum 31.10. des Vorjahres (Posteingang).
-
Erforderliche Unterlagen:
- Aufnahmeantrag (Stipendiatenstammblatt)
- Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages
- Kopie des beruflichen Abschlusszeugnisses
Wichtig: Ihre erste geplante Weiterbildungsmaßnahme darf nicht vor Posteingang des ausgefüllten Aufnahmeantrages (Stipendiatenstammblatt) begonnen haben.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Da die Anzahl der Stipendienplätze begrenzt ist, wird bei Bewerbungsüberhang ein Auswahlverfahren durchgeführt. Über das Ergebnis informieren wir Sie bis zum 31.12. des Antragsjahres.
Weitere Informationen und FAQ finden Sie unter www.sbb-stipendien.de.
- Begabtenförderung berufliche Bildung Link zur Seite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
- Stipendieninformationen duale Berufe (*.pdf, 0,26 MB) Informationen der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB)
- Stipendiatenstammblatt (*.pdf, 0,57 MB) Formular Aufnahmeantrag
- Weiterbildungsstipendium (*.pdf, 1,55 MB) Informationsflyer
Fördermöglichkeit für die Fachschulausbildung
- bis zum 30. Lebensjahr kann BAföG gezahlt werden
- zu beantragen beim zuständigen Landratsamt Ausbildungsförderung
- Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung möglich
- bis zum 25. Lebensjahr kann Kindergeld beantragt werden
- BAföG - Infos (Verweis zum Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
Fördermöglichkeit für die Meisterausbildung
Meister-BAföG nach dem Aufstiegs-Förderungsgesetz (AFBG)
- Rückzahlung zwei Jahre nach Ausbildung
- Mindestraten von 128,00 €/Monat
- Zuschuss und Darlehen (Darlehen muss zurückgezahlt werden)
- Aufstiegs-BAföG (Verweis zum Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Ausschusstätigkeiten und Leistungen bei beruflichen Prüfungen in der Land- und Hauswirtschaft
Für ehrenamtliche Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss und in den Prüfungsausschüssen erhalten deren Mitglieder und stellvertretende Mitglieder, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine Entschädigung.
Kontakt - Abrechnung Aufwandsentschädigung
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Anna Montero Montero
Telefon: 0351 8928-3411
Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: Anna.MonteroMontero@lfulg.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de
Aufwandsentschädigung beantragen
Kontakt ESF-Richtlinie
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Andrea Rau
Telefon: 0351 8928-3407
Telefax: 0351 8928-3499
Kontakt - Richtlinie Begabtenförderung
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Anke Roßberg
Telefon: +49 351 8928-3417
Telefax: +49 351 8928-3499
E-Mail: Anke.Rossberg@lfulg.sachsen.de