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Förderung, Entschädigungen

ESF Richtlinie Berufliche Bildung

Berufsbegleitende Qualifizierungen für die ländliche Entwicklung im Bereich »Grüne Berufe«

Zweck:

  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
  • Erhöhung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Arbeitgebern an den gesellschaftlichen Wandel
  • Sicherung und Stärkung des dualen Ausbildungssystems

Antragsberechtigt:

Träger (einschließlich Unternehmen), die Qualifizierungsmaßnahmen durchführen

Förderfähige Vorhabensbereiche (Fördergegenstände):

  • Weiterbildungscheck (betrieblich und individuell)
  • Duale Berufsausbildung
  • Verbundausbildung
  • Zusatzqualifikationen,
  • Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft

Konditionen:

Anteils- oder Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Förderrichtlinie Besondere Initativen (BesIn/2007)

Auszubildenden und Praktikanten soll die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und beruflichen Wettbewerben sowie land- und hauswirtschaftlichen Berufszugehörigen die Teilnahme an zeitgemäßen beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht werden. Fördergegenstand dieser Richtlinie sind besondere Initiativen, die institutionelle Förderung von Vereinigungen und sonstige Maßnahmen. Dazu zählen die folgenden Berufsbildungsmaßnahmen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft:

  • Teilnahme an Maßnahmen der Berufsbildung nach Berufsbildungsgesetz; (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung)
  • Teilnahme an berufsbezogenen Wettbewerben
  • Ausrichtung von berufsbezogenen Wettbewerben
  • Demonstrationsvorhaben der Berufsbildung

Richtlinie Begabtenförderung - Ihr Weiterbildungsstipendium

Haben Sie Ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen? Dann unterstützen wir Sie mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bei Ihrer weiteren Karriere.

Ihre Voraussetzungen für die Aufnahme

  • Beruflicher Abschluss: Sie haben Ihre Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf besonders erfolgreich bestanden. Dies ist der Fall, wenn:
    • Ihre Durchschnittsnote 1,9 oder besser (mind. 87 Punkte) beträgt oder
    • Sie Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb belegt haben oder
    • ein besonders begründeter Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule vorliegt.
  • Altersgrenze: Sie sind zum Zeitpunkt der Aufnahme (01.01.) grundsätzlich jünger als 25 Jahre.
    • Hinweis: Durch Berücksichtigung von Freiwilligendiensten, Elternzeit oder Krankheitszeiten kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
  • Berufstätigkeit: Sie arbeiten bei Aufnahme mindestens 15 Stunden pro Woche oder sind als arbeitssuchend gemeldet.

Das bietet Ihnen das Stipendium (Stand 2025/2026)

  • Fördersumme: Insgesamt stehen Ihnen bis zu 9.135 € für anspruchsvolle Weiterbildungen zur Verfügung.
  • Laufzeit: Die Förderung erfolgt über drei Kalenderjahre.
  • Eigenanteil: Sie übernehmen lediglich 10 % der Kosten je bewilligter Maßnahme.

So bewerben Sie sich

Zuständig für die Förderung ist die jeweilige Kammer bzw. zuständige Stelle, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war (erkennbar an der Unterschrift auf Ihrem Abschlusszeugnis).

  • Bewerbungsfrist: Jeweils bis zum 31.10. des Vorjahres (Posteingang).
  • Erforderliche Unterlagen:
    1. Aufnahmeantrag (Stipendiatenstammblatt)
    2. Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages
    3. Kopie des beruflichen Abschlusszeugnisses

Wichtig: Ihre erste geplante Weiterbildungsmaßnahme darf nicht vor Posteingang des ausgefüllten Aufnahmeantrages (Stipendiatenstammblatt) begonnen haben.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Da die Anzahl der Stipendienplätze begrenzt ist, wird bei Bewerbungsüberhang ein Auswahlverfahren durchgeführt. Über das Ergebnis informieren wir Sie bis zum 31.12. des Antragsjahres.

Weitere Informationen und FAQ finden Sie unter www.sbb-stipendien.de.

Fördermöglichkeit für die Fachschulausbildung

  • bis zum 30. Lebensjahr kann BAföG gezahlt werden
  • zu beantragen beim zuständigen Landratsamt Ausbildungsförderung 
  • Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung möglich
  • bis zum 25. Lebensjahr kann Kindergeld beantragt werden

Fördermöglichkeit für die Meisterausbildung

Meister-BAföG nach dem Aufstiegs-Förderungsgesetz (AFBG)

  • Rückzahlung zwei Jahre nach Ausbildung
  • Mindestraten von 128,00 €/Monat 
  • Zuschuss und Darlehen (Darlehen muss zurückgezahlt werden)

Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Ausschusstätigkeiten und Leistungen bei beruflichen Prüfungen in der Land- und Hauswirtschaft

Für ehrenamtliche Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss und in den Prüfungsausschüssen erhalten deren Mitglieder und stellvertretende Mitglieder, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine Entschädigung.

Kontakt - Abrechnung Aufwandsentschädigung

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Anna Montero Montero

Telefon: 0351 8928-3411

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: Anna.MonteroMontero@lfulg.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

Aufwandsentschädigung beantragen

Kontakt ESF-Richtlinie

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Andrea Rau

Telefon: 0351 8928-3407

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: bildungsfoerderung-ueba@lfulg.sachsen.de

Kontakt - Richtlinie Begabtenförderung

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Anke Roßberg

Telefon: +49 351 8928-3417

Telefax: +49 351 8928-3499

E-Mail: Anke.Rossberg@lfulg.sachsen.de

Weitere Fördermöglichkeiten

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