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Fachschulausbildung

Ziele der Fachschule:

Ziel der Ausbildung ist die Erweiterung und Vertiefung der in der Berufsausbildung und Berufspraxis erworbenen beruflichen Handlungskompetenz, die zur selbstständigen Ausführung verantwortungsvoller Tätigkeiten und zur Übernahme von Führungsaufgaben in gärtnerischen, landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Unternehmen befähigen. Zusätzlich können ergänzende Kompetenzen zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung erworben werden.

Übersicht über die Fachschulausbildung

Die Dauer der Fachschule ergibt aus der Verbindung des berufstheoretischen Unterrichts mit einem einjährigen gelenkten Praktikum. Bei Nachweis einer mindestens einjährigen Berufspraxis entfällt auf Antrag die Teilnahme am gelenkten Praktikum. 

An den Fachschulen für Agrartechnik und Agrarwirtschaft besteht die Möglichkeit, durch zusätzliche Bildungsangebote weitere Abschlüsse, z.B. die Fachhochschulreife, zu erwerben.

Aufnahmevoraussetzungen: 

  1. der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule
    oder
  2. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.

Anmeldung zum Fachschulbesuch: 

Der Antrag zur Aufnahme in eine Fachschule ist rechtzeitig vor Schuljahresbeginn, spätestens jedoch bis zum 1. Juni des jeweiligen Jahres, bei der betreffenden Fachschule zu stellen.

Finanzielle Förderung:

1. Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
2. Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG)

Informationen dazu erteilt die entsprechende Fachschule.

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