Fachschulausbildung
Ziel der fachschulischen Ausbildung ist die Erweiterung und Vertiefung der in der Berufsausbildung und Berufspraxis erworbenen beruflichen Handlungskompetenz, die zur selbstständigen Ausführung verantwortungsvoller Tätigkeiten und zur Übernahme von Führungsaufgaben in gärtnerischen, landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Unternehmen befähigen. Zusätzlich können ergänzende Kompetenzen zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung erworben werden.
Die Dauer der Fachschule ergibt aus der Verbindung des berufstheoretischen Unterrichts mit einem einjährigen gelenkten Praktikum. Bei Nachweis einer mindestens einjährigen Berufspraxis entfällt auf Antrag die Teilnahme am gelenkten Praktikum.
An den Fachschulen für Agrartechnik und Agrarwirtschaft besteht die Möglichkeit, durch zusätzliche Bildungsangebote weitere Abschlüsse, z.B. die Fachhochschulreife, zu erwerben.
- der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule
oder
- der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.
Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) ist möglich. Informationen dazu erteilt die entsprechende Fachschule.
Der Antrag zur Aufnahme in eine Fachschule ist rechtzeitig vor Schuljahresbeginn, spätestens jedoch bis zum 1. Juni des jeweiligen Jahres, bei der betreffenden Fachschule zu stellen.
- Antrag zur Aufnahme – Fachschulen für Agrartechnik und Gartenbau
- Antrag zur Aufnahme – Fachschulzentrum Freiberg-Zug
- Antrag zur Aufnahme – Fachschule für Landwirtschaft Nossen
- Antrag zur Aufnahme – Fachschule für Landwirtschaft Zwickau
- Antrag zur Aufnahme – Fachschule für Landwirtschaft Plauen
- Antrag zur Aufnahme – Fachschule für Landwirtschaft Löbau
Infos zu den Standorten
Hier gelangen Sie zu den Internetseiten der jeweiligen Fachschulen:
Übersicht über die Fachschulausbildung
Zweijährige Fachschule
- Gartenbau: Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Gartenbau
- Garten und Landschaftsbau: Wirtschafter/in Garten- und Landschaftsbau – Bachelor Professional in Wirtschaft
- Hauswirtschaft: Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Hauswirtschaft
- Landwirtschaft: Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Landwirtschaft
Dreijährige Fachschule
Fachbereich Technik:
- Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Gartenbau – Produktion und Vermarktung – Bachelor Professional in Technik
- Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Garten- und Landschaftsbau – Bachelor Professional in Technik
- Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Landwirtschaft – Bachelor Professional in Technik
- Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Ökologischen Landbau – Bachelor Professional in Technik
Fachbereich Wirtschaft:
Kontakt
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Referat 31 - Grundsatzfragen, Agrarpolitik, Recht
Dr. Ulrike Dornwell
Telefon: +49 351 564-23108
E-Mail: ulrike.dornwell@smul.sachsen.de
Webseite: www.smul.sachsen.de
Weiterführende Links
- Rechtliche Grundlagen - Sächsisches Schulgesetz (Verweis auf www.revosax.sachsen.de)
- Schulordnung Fachschule - FSO Fassung gültig ab: 31. Juli 2024 (Verweis auf www.revosax.sachsen.de)
- Lehrpläne für die berufsbildenden Schulen Verzeichnis des Landesamtes für Schule und Bildung