Hauswirtschafter/-in
Du bist vielseitig und kreativ? Du arbeitest praktisch mit deinen Händen genauso gerne wie mit Menschen?
Das alles bietet der Beruf Hauswirtschafter/in!
Hauswirtschafter/innen sind Fachkräfte. Sie versorgen und betreuen Menschen aller Altersgruppen, zum Beispiel in Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Seniorenheimen oder Hotels, aber auch in privaten Haushalten.
In der Ausbildung lernst du, wie Mahlzeiten lecker und gesund hergestellt und ansprechend serviert werden, wie man Räume und Wäsche professionell reinigt und pflegt und wie du Räume wohnlich gestalten kannst.
Dabei beachten Hauswirtschafter/innen immer die Bedürfnisse der unterschiedlichen Personen und übernehmen Betreuungsaufgaben. Hauswirtschafter/innen sind Gesprächspartner für Kunden und Bewohner.
Hygiene, Gesundheitsschutz, Nachhaltigkeit, wirtschaftliches Handeln und gute Arbeitsorganisation sind in allen Bereichen wichtig.
Durch die vielseitige Ausbildung hast du die Möglichkeit, später in verschiedenen Bereichen zu arbeiten, je nachdem, was dir in der Ausbildung am meisten liegt.
- Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
- Einfühlungsvermögen und Freude am Umgang mit Menschen
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Sorgfalt und Geschicklichkeit
- Kreativität
- Selbstständigkeit und Einsatzbereitschaft
- Freude am Planen und Organisieren
- Kaufmännisches Verständnis
- Bereitschaft zu Wochenendarbeit (je nach Ausbildungsstätte und Einsatzbereich)
Zur weiteren Orientierung ist ein Praktikum z. B. in den Schulferien ratsam. Dies ermöglicht das Kennenlernen eines Ausbildungsbetriebes und dessen Tätigkeiten.
- Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
- Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
- Gemeinsam wird vor Beginn der Ausbildung ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
- Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen.
- Der Ausbildungsbetrieb meldet den Jugendlichen in der Berufsschule an.
- In der Regel beginnt die Ausbildung im August bzw. September.
- Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre.
- Die Ausbildungszeit kann von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
- Im Ausbildungsbetrieb werden die fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.
Folgender Link führt zu Listen mit anerkannten Ausbildungsbetrieben, sortiert nach Landkreis und Beruf.
Der Inhalt des Berufsausbildungsvertrages ist im Berufsbildungsgesetz (§ 11 BBiG) geregelt. Der Vertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.
Merkblatt zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Ausbildungsjahr 2024/2025
Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit als Ausbildungsvertrag erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen im bestehenden Ausbildungsvertrag sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.
Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages inklusive Rechte und Pflichten
Die Ausbildungsordnung ist der gesetzliche Rahmen für die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin und gilt bundesweit. Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die während der Ausbildungszeit erworben werden.
Grundlegend sind die Bereiche:
- Hauswirtschaftliche Betreuung von Personen
- Hauswirtschaftliche Versorgung von Personen (Verpflegung, Räume und Wohnumfeld, Textilien)
In der Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in muss ein Schwerpunkt gewählt werden. Abgestimmt auf die betrieblichen Gegebenheiten ist einer der drei folgenden Schwerpunkte zu wählen:
- Personenbetreuende Dienstleistungen, z. B. bei Ausbildung in einem Altenpflegeheim
- Serviceorientierte Dienstleistungen, z.B. bei Ausbildung in einer Tagungsstätte
- Ländlich-agrarische Dienstleistungen, bei Ausbildung in einem Landwirtschaftlichen Betrieb mit Direktvermarktung oder Ferien auf dem Bauernhof
Der Schwerpunkt wird zu Beginn der Ausbildung festgelegt und im Ausbildungsvertrag eingetragen. Im dritten Ausbildungsjahr sind 16 Wochen Ausbildungszeit im gewählten Schwerpunkt abzuleisten.
Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für den Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen.
Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Ohne diesen Nachweis werden sie nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (§ 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz). In Form von Tages- oder Wochenberichten dokumentiert der Auszubildende das Ausbildungsgeschehen im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule. Der Ausbildungsnachweis soll vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet werden. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.
Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Das Berichtsheft besteht aus folgenden weiteren Teilen:
- Erfahrungsberichte, Leittexte, Arbeitsvorhaben
- Unfallverhütung
- Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb
Es wird empfohlen, das Berichtsheft inkl. Ordner aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup zu verwenden.
Link zum Bestellen: Berichtsheft Hauswirtschaft inkl. Ordner BuchWELTshop
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung. Diese Ziele sollen damit erreicht werden:
- Aus den Aufzeichnungen wird erkennbar, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
- Auszubildende und Ausbildungsbetrieb werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von Individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
Im Streitfall zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis des Ausbildungsverlaufes dienen.
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschulen:
- § 28 Sächsisches Schulgesetz
- In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht, die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
- Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
- Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
- Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
Die zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Der Schulstandort für den Beruf Hauswirtschafter/in ist das Staatliche Berufsschulzentrum Hermsdorf-Schleiz-Pößneck, Standort Hermsdorf (länderübergreifende Fachklasse).
Überbetriebliche Ausbildung:
Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
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(1) Zimmerpflanzenpflege und Gestalten mit Pflanzen und Blumen | (2) Fischverarbeitung/ Fischzubereitung | (3) Der Umgang mit dem kranken Menschen |
(4) Betreuung von Menschen mit Demenz |
Weiterführende Informationen zur ÜbA sind hier zu finden:
Organisationsplan für die überbetriebliche Ausbildung ab dem Ausbildungsjahr 2024/25
Zwischenprüfung
Über die Zwischenprüfung wird der momentane Leistungsstand des Auszubildenden nach der ersten Hälfte der Ausbildung bestimmt. Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Der Auszubildende erhält die Möglichkeit, sich auf die Prüfungssituation einzustellen. Damit kann die Zwischenprüfung als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen.
Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Inhaltlich sind Aufgaben ausfolgenden Themengebieten zu bearbeiten:
Schriftlich:
Hauswirtschaftliche Leistungen durchführen (praxisbezogene Aufgaben einschließlich Fachrechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde).
Praktisch:
Zwei Arbeitsproben aus den Bereichen Verpflegung, Räume und Wohnumfeld, Textilien, Lagerung, Maschinen und Geräte, Hauswirtschaftliche Betreuungsmaßnahmen.
Am Tag der Zwischenprüfung findet auch eine Kontrolle der Berichtshefter durch die zuständige Stelle statt.
Abschlussprüfung
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Ziel der Abschlussprüfung ist nach § 38 Berufsbildungsgesetz, die berufliche Handlungsfähigkeit des Auszubildenden festzustellen.
In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. Der Zeitumfang der einzelnen schriftlichen und praktischen Prüfungsleistungen ist entsprechend höher.
Schriftlich:
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen
- Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen
Praktisch:
- Betrieblicher Auftrag: Projektarbeit im Bereich „Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten“ mit einem Thema aus dem gewählten Schwerpunkt
- Arbeitsaufgabe: Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss „Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin“. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.
Prüfungsabnahme
Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung wird von einem berufsständischen Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfungsausschüsse im Beruf Hauswirtschafter/in sind auf Landkreisebene organisiert. Ansprechpartner/in ist der/die Bildungsberater/in.
Anmeldung zur Zwischen-, Abschluss- oder Umschulungsprüfung für Auszubildende / Umschüler
- Hauswirtschaftsmeister/-in
- Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in Hauswirtschaft
- Staatlich geprüfte/r hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in
- Fachhochschul- oder Hochschulstudium
- Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater der zuständigen Stellen in den Landkreisen zur Verfügung. Diese können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben. Die Kontaktdaten finden sie hier.
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Roselinde Karalus
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 89283414
Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: roselinde.karalus@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de