Pferdewirt/in
- Leittexte Pferdewirt/in www.bildungsserveragrar.de
- Flyer Pferdewirt/in
Dieser Beruf ist für viele Pferdefreunde ein Traumberuf, der hohes berufliches Engagement und Einfühlungsvermögen fordert. Naturverbundenheit, Ausdauer und gute schulische Leistungen sind Grundvoraussetzungen zum Erlernen des Berufs. Das Züchten edler Pferde in vielen Rassen und der sich erweiternde Tourismus hat auch in Sachsen den Beruf des Pferdewirts neue Impulse verliehen.
Anforderungen |
Keine gesetzlich festgelegten Anforderungen, empfohlen wird der Realschulabschluss |
Ausbildungsbetrieb |
Die Ausbildung wird in dualer Form durchgeführt, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung ergänzen sich. Für die betriebliche Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag schriftlich mit dem Ausbildenden zu schließen. |
Ausbildungs- |
Die Ausbildung zum Pferdewirt dauert in der Regel drei Jahre. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen Beruf erfolgt die Ausbildung über zwei Jahre (empfohlen werden jedoch drei Jahre). |
Fachrichtungen |
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- Pferdewirt - Fachrichtung Pferdehaltung und Service Informationen der Sächsischen Gestütsverwaltung
- Pferdewirt - Fachrichtung Klassische Reitausbildung Informationen der Sächsischen Gestütsverwaltung
- Tiergerechte Pferdehaltung, Tiergesundheit, Tierhygiene
- Bewegen und Arbeiten mit Pferden, Ausbilden von Pferden
- Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Pferderassenkunde
- Fütterung, Futtergewinnung
- Dienstleistungen, Kundenorientierung, Marketing
- Betriebliche Organisation, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
- Umgang mit fachspezifischen Maschinen und Geräten u. a.
Überbetriebliche Ausbildung
Zur Ergänzung, Vertiefung und Festigung des im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Wissens und Könnens und zum Ausgleich der Unterschiede, die sich durch Spezialisierung der einzelnen Betriebe ergeben, tragen überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen bei. Im Freistaat Sachsen werden sie für die Fachrichtungen »Pferdehaltung und Service« und »Pferdezucht« im Landgestüt Moritzburg durchgeführt.
Berichtsheftführung/Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Dem Lehrling und Umschüler wird empfohlen, das berufsspezifische Berichtsheft aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup (http://www.lv-berichtshefte.de/) als wertvolle Lern- und Arbeitshilfe zu führen.
Hinweis: In den gedruckten Berichtsheften wird im Teil III bei der Unfallverhütung noch nicht die globale Harmonisierung der Gefahrstoffkennzeichnung berücksichtigt. Da hierfür inzwischen alle Übergangsfristen ausgelaufen sind, finden bei allen Kennzeichnungen entsprechender Stoffe nur noch die Gefahrenpiktogramme Anwendung. Deren Kenntnis muss demzufolge von jedem Auszubildenden erwartet werden. Bitte im Berichtsheft enthaltene veraltete Arbeitsblätter austauschen.
Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes finden Sie im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung«.
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.
Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung nach § 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz ist der geführte schriftliche Ausbildungsnachweis (Bestandteil des empfohlenen Berichtsheftes). Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen dient dabei folgenden Zielen:
- Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und nachweisbar gemacht.
- Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
- Auszubildende und Ausbilder werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
- Im Streitfall zwischen Ausbildendem und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis über den Ausbildungsverlauf dienen.
Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschulen:
In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel 3 Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens 9-jährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Überbetriebliche Ausbildung:
Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils 1 Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.
Durchführungsorte:
• Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (LfULG, LVG Köllitsch)
• Bauernverband Oberlausitz Ausbildungsstätte Rosenhain (BVOL Rosenhain)
• Lehr- und Versuchsanstalt des Landes Sachsen-Anhalt Iden (LVA Iden)
ÜbA-Lehrgänge nach Ausbildungsjahren im Ausbildungsberuf Landwirt/in
- Organisationsplan für überbetriebliche Lehrgänge ab 2024/2025 - Gesamtübersicht für alle Berufe (*.pdf, 63,53 KB)
- Allgemeines zur Überbetrieblichen Ausbildung ÜBA
Kurse für den Beruf Pferdewirt/-in, Fachrichtung Pferdehaltung und Service (Dauer jeweils 2 Wochen)
Durchführungsorte (s. Tabelle):
Sächsische Gestützverwaltung, Landgestüt Moritzburg (Moritzburg)
Lehrgänge 2. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Pferdehaltung, -zucht, und -service (Grundlehrgang) | Moritzburg |
Lehrgänge 3. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Pferdehaltung, -zucht, und -service (Vertiefungslehrgang) | Moritzburg |
Kurse für den Beruf Pferdewirt/-in, Fachrichtung Pferderennen (Dauer 3 Wochen)
Durchführungsorte (s. Tabelle):
(Langenfeld)
Lehrgänge 2. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
---|---|
Rennreiten | Langenfeld |
Kurse für den Beruf Pferdewirt/-in, Fachrichtung Klassische Reitausbildung (Dauer jeweils 2 Wochen)
Durchführungsorte (s. Tabelle):
(Warendorf)
Lehrgänge 2. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Reiten (Grundlehrgang) | Warendorf |
Lehrgänge 3. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
---|---|
Reiten (Vertiefungslehrgang) | Warendorf |
Kurse für den Beruf Pferdewirt/-in, Fachrichtung Pferdezucht (Dauer jeweils 2 Wochen)
Durchführungsorte (s. Tabelle):
Sächsische Gestützverwaltung, Landgestüt Moritzburg (Moritzburg)
Sächsische Gestützverwaltung, Hauptgestüt Graditz (Graditz)
Lehrgänge 2. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
---|---|
Pferdehaltung, -zucht, und -service (Grundlehrgang) | Moritzburg |
Lehrgänge 3. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
Pferdezucht (Vertiefungslehrgang) | Graditz |
Kurse für den Beruf Pferdewirt/-in, Fachrichtung Spezialreitweisen (Dauer Grundlehrgang 2 Wochen)
Durchführungsorte (s. Tabelle):
Sächsische Gestützverwaltung, Landgestüt Moritzburg (Moritzburg)
Lehrgänge 2. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
---|---|
Pferdehaltung, -zucht, und -service (Grundlehrgang) | Moritzburg |
Während der Ausbildungszeit wird der Ausbildungsstand in Form einer schriftlichen und praktischen Zwischenprüfung festgestellt. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt u. a. die nachgewiesene Zwischenprüfung voraus.
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse werden praktisch, schriftlich und mündlich geprüft. Mit der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Pferdewirtin/Pferdewirt mit der entsprechenden Fachrichtung erworben.
- Informationen zum Prüfungswesen (Anmeldetermine, Prüfungstermine)
- Pferdewirtschaftsmeister/in
- Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Landwirtschaft",
- Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Landbau
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt für Agrarwirtschaft
- Fachhochschul- oder Hochschulstudium
- nähere Angebote unter www.smul.sachsen.de/bildung/21.htm
- Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachen.de/vplan
- Fortbildung im sportlichen Bereich (Trainer u. a.)
- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- Berufsschule Pferdewirt/in (*.pdf, 11,54 KB)
- Ausbildungsbetriebe Verweis zur Seite Ausbildungsbetriebe
- Ferientermine in Sachsen Verweis zum Sächsischen Bildungsserver
Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen
- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- Berufsschule Pferdewirt/in (*.pdf, 11,54 KB)
- Ausbildungsbetriebe Verweis zur Seite Ausbildungsbetriebe
- Ferientermine in Sachsen Verweis zum Sächsischen Bildungsserver
Informationen zur Berufsausbildung
- Leittexte Pferdewirt/in www.bildungsserveragrar.de
- Flyer Pferdewirt/in
Formulare / Merkblätter
- Merkblatt zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages im Beruf Pferdewirt/in (*.pdf, 0,17 MB) Ausbildungsjahr 2024/2025
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gem. § 36 BBiG und Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
- Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages inklusive Rechte und Pflichten
Individueller Ausbildungsplan
Berichtsheftführung
Das vorgeschriebene Berichtsheft für den Ausbildungsberuf ist unter der folgenden Adresse erhältlich:
Landwirtschaftsverlag
Postfach 480210
48165 Münster
Tel.: 02501/8010
Fax: 02501/801204
- http://www.lv-berichtshefte.de/ Verweis zum Landwirtschafts-verlag
- Hinweise zur Berichtsheftführung mit Anlage Gefahrenpiktogramme (*.pdf, 0,25 MB)
- Pflanzenkenntnisliste (*.pdf, 0,40 MB)
Gesetze / Verordnungen
- Das Berufsbildungsgesetz www.bmbf.bund.de
- Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Pferdewirt/in gültig ab dem Ausbildungsjahr 2010/11
- Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt und zur Pferdewirtin vom 7. Februar 2011 (BGBl. I. S. 228)
- Hinweise zur Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zur Pferdewirtin/zum Pferdewirt ab dem 01.08.2010 (*.pdf, 0,14 MB)
- Zwischenprüfung (*.pdf, 21,35 KB)
- Prüfungsordnung Berufsbildung Land-, Forst- und Hauswirtschaft – BBiGPrOLFH vom 11. Dezember 2013 (Verweis auf Revosax)
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Ines Clausnitzer
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: (0351) 8928-3412
Telefax: (0351) 8928-3499
E-Mail: Ines.Clausnitzer@smul.sachsen.de