Hauptinhalt

Milchtechnologe/-technologin

Comic Milchtechnologe © genese Werbeagentur

Milch als eines der wichtigsten Grundnahrungsmittel wird in hochtechnisierten Molkereiunternehmen zu einer breiten Palette an Erzeugnissen in vielfältigen Geschmacksvariationen und Verpackungsarten verarbeitet. Dazu sind gut ausgebildete Fachleute erforderlich. Der/Die Milchtechnologe/-technologin bedient die modernen Produktions- und Abfüllanlagen und überwacht Produktionsprozesse.

Er/Sie führt produktbegleitende Kontrollen und Hygienemaßnahmen durch. Durch die stark vorangeschrittene Technisierung und Automatisierung ist der körperliche Einsatz stark zurückgedrängt zugunsten von PC-gesteuerten Bedienungsprozessen. Die Milchwirtschaft bietet sehr gute Arbeitsplatzaussichten, vielseitige berufliche Möglichkeiten und auch gute Fortbildungs- und damit Aufstiegschancen.

Anforderungen

  • naturwissenschaftliches Interesse
  • technisches Verständnis
  • ausgeprägtes Hygienebewusstsein
  • Interesse an Lebensmitteln und ihrer Herstellung

Ausbildungsdauer

  • drei Jahre
  • unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich

Ausbildungsbetrieb

  • Ausbildung nur in anerkannten Ausbildungsstätten
  • duale Ausbildung, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung verlaufen parallel
  • zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen

Berufsschule

  • Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule in Oranienburg (Land Brandenburg) in drei Blöcken à vier Wochen pro Lehrjahr.
  • Erfassung und Annahme der Rohmilch
  • Verfahren und Anlagen der Milchbearbeitung
  • Produktionsverfahren zur Herstellung von Trinkmilch, Butter, Käse, Milchmisch-, Dauermilch-, Sauermilch- und Spezialmilcherzeugnissen
  • produktionsbezogene Untersuchungen, Qualitätsüberwachung im Herstellungsprozess
  • Verpacken/Lagern von Milch und Milcherzeugnissen
  • Ausführen von Hygienemaßnahmen
  • Lebensmittelrecht, Hygienevorschriften, Arbeits- und Umweltschutz
     

2.1. Überbetriebliche Ausbildung

Berichtsheftführung/Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Dem Lehrling und Umschüler wird empfohlen, das bereitgestellte Berichtsheft als wertvolle Lern- und Arbeitshilfe zu führen.

Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes finden Sie im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung«.

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung. Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung nach § 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz ist der geführte schriftliche Ausbildungsnachweis (Bestandteil des empfohlenen Berichtsheftes). Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen dient dabei folgenden Zielen:

  • Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und nachweisbar gemacht.
  • Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
  • Auszubildende und Ausbilder werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
  • Im Streitfall zwischen Ausbildendem und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis und Orientierungshilfe über den Ausbildungsverlauf dienen.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel 3 Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens 9-jährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.

Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.

Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.

Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Überbetriebliche Ausbildung:

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils 1 Woche.

Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Durchführungsorte:

• Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (LfULG, LVG Köllitsch)

• Bauernverband Oberlausitz Ausbildungsstätte Rosenhain (BVOL Rosenhain)

• Lehr- und Versuchsanstalt des Landes Sachsen-Anhalt Iden (LVA Iden)

ÜbA-Lehrgänge nach Ausbildungsjahren im Ausbildungsberuf Landwirt/in

Kurse für den Beruf Milchtechnologe/-in (Dauer jeweils 4 Wochen)

Durchführungsorte (s. Tabelle):
Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e.V. MLUA)

Lehrgänge 1. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Fachlehrgang MLUA Oranienburg

 

Lehrgänge 2. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Fachlehrgang MLUA Oranienburg

 

Lehrgänge 3. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Fachlehrgang MLUA Oranienburg

Im zweiten Ausbildungsjahr wird der erreichte Ausbildungsstand in einer Zwischenprüfung ermittelt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung sowie das ordnungsgemäße Führen eines vorgeschriebenen Berichtshefts sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten schriftlich und praktisch geprüft. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die Berufsbezeichnung Milchtechnologe/in erworben.

Die Prüfungen finden in der Milchwirtschaftlichen Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e.V. statt. Die Anmeldung zur Prüfungszulassung erfolgt in Sachsen. Formulare für die Anmeldungen zur Prüfungszulassung

  • für Lehrlinge und Umschüler
  • für externe Antragsteller
  • für Meisteranwärter

finden Sie auf der Seite Prüfungswesen.

  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Milchwirtschaft und Molkereiwesen
  • Molkereimeister/-in
  • Molkereitechniker/-in
  • Fachschul- oder Hochschulstudium
 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 96 - Kontrolldienst Markt, EU-Schulprogramm

Sonia Schmitt

Telefon: 0351 8928-3530

Telefax: 0351 8928-3599

E-Mail: Sonia.Schmitt@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

zurück zum Seitenanfang