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Fachpraktiker/-in Gartenbau

Der Fachpraktiker und die Fachpraktikerin Gartenbau übernimmt überschaubare Aufgaben beim Anbau von Zimmer- und Balkonpflanzen, Stauden und Kräutern. Auch Bäume, Sträucher, Blumen, Gemüse und Obst werden mit seiner Hilfe in Gärten gepflanzt, ausgesät, gepflegt und geerntet. Beteiligt sind sie gleichfalls beim Bau von Gartenanlagen und der Pflege von Grabanlagen. Die Arbeit findet immer in der Natur statt.

Vor der Ausbildung

Die Berufsausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Gartenbau betrifft arbeits- und bildungsfähige Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung einen Ausbildungsabschluss in den nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannten Ausbildungsberufen zunächst nicht erreichen können.

Der zuständige Rehabilitationsträger muss in einer Eignungsuntersuchung den Reha-Status gemäß § 66 BBiG feststellen. Die entsprechende Bescheinigung ist Voraussetzung für den Abschluss des Ausbildungsvertrages.

Bei der Ausbildung ist es wichtig, Freude am Umgang mit Pflanzen, Naturverbundenheit und Wettertauglichkeit mitzubringen. Weitere wichtige Eigenschaften sind:

  • Kreativität, handwerkliches Geschick
  • technisches Grundverständnis
  • Bereitschaft zu körperlicher Arbeit

Zur Orientierung findet häufig eine gezielte Berufsvorbereitung statt, während der das Interesse für den Tätigkeitsbereich getestet wird.

  • Die Ausbildung findet häufig in anerkannten Ausbildungseinrichtungen und in Ausbildungsbetrieben des Gartenbaus statt. Der Ausbilder muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation nachweisen.
  • Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb oder wird durch Berater der Agentur für Arbeit (Berufliche Rehabilitation und Teilhabe) in die Ausbildung vermittelt.
  • Vor Beginn der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
  • Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen 
  • Die Ausbildungseinrichtung bzw. der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden in der Berufsschule an.
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und beginnt in der Regel mit dem Schuljahresbeginn.
  • Findet die Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtung statt, sollen mindestens 26 Wochen in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden.
  • Im Ausbildungsbetrieb werden, angepasst an die spezifische behinderungsbedingte Beeinträchtigung des Auszubildenden, die fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.
  • Bei der Auswahl eines Ausbildungsbetriebes muss die gewünschte Fachrichtung berücksichtigt werden.
    Es stehen sieben Fachrichtungen zur Auswahl:
    • Baumschule
    • Friedhofsgärtnerei
    • Garten- und Landschaftsbau
    • Gemüsebau
    • Obstbau
    • Staudengärtnerei
    • Zierpflanzenbau

Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende in der Ausbildungseinrichtung und im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt. Der Ausbildungsvertrag ist entsprechend der gewählten Fachrichtung abzuschließen.

Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.

In der Ausbildung

In der Ausbildungsregelung sind die verbindlichen Inhalte für die Berufsausbildung vorgegeben.
Für jede Fachrichtung gibt es einen Ausbildungsrahmenplan, der die Kenntnisse und Fertigkeiten beschreibt, die während der Ausbildungszeit erworben werden.

Baumschule

  • Baumschulquartiere und Flächen für Containerkulturen anlegen
  • Gehölze vermehren und pflegen
  • Gehölze roden, kennzeichnen und lagern
  • Vermarkten

Friedhofsgärtnerei

  • Grabstätten anlegen, pflegen und erneuern
  • Trauerbinderei und Dekoration anfertigen
  • Pflanzen vermehren und heranziehen

Garten- und Landschaftsbau

  • Baustellen vorbereiten, einrichten und abwickeln
  • Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen ausführen
  • befestigte Flächen herstellen
  • Bauwerke in Außenanlagen herstellen
  • vegetationstechnische Arbeiten ausführen

Gemüsebau

  • Jungpflanzen vermehren und heranziehen
  • Gemüse unter Glas und im Freiland produzieren
  • Ernten, Aufbereiten und Lagern
  • Vermarkten

Obstbau

  • Obstpflanzungen anlegen
  • Obstgehölze schneiden und veredeln
  • Obst unter Glas und im Freiland produzieren
  • Ernten, Aufbereiten und Lagern
  • Vermarkten

Staudengärtnerei

  • Stauden vermehren und kultivieren
  • Pflegemaßnahmen durchführen
  • Stauden auswählen und aufbereiten
  • Vermarkten

Zierpflanzenbau

  • Zierpflanzen aussäen, pikieren, topfen, heranziehen
  • Ernten, Aufbereiten und Lagern
  • Vermarkten

Auszubildende sollen ein Berichtsheft führen. In diesem ist der Ausbildungsnachweis enthalten.

In Tages- oder Wochenberichten wird dokumentiert, was

  • in der Ausbildungseinrichtung und dem Ausbildungsbetrieb, 
  • in der überbetrieblichen Ausbildung und 
  • in der Berufsschule gelernt wurde,

Der Ausbildungsnachweis wird vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.

Im Berichtsheft werden weiterhin Angaben zur eigenen Ausbildung und zum Ausbildungsbetrieb erfasst. Erfahrungsberichte und das Herbarium unterstützen die tiefere Verarbeitung der vermittelten Inhalte.

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.

Für die Bearbeitung wird von der zuständigen Stelle eine Vorlage bereitgestellt.

Pflanzenkenntnislisten

In der Berufsschule werden theoretisches Wissen zum Beruf und Inhalte zur Allgemeinbildung vermittelt. Mit dem Beginn der Ausbildung besteht in der Regel eine dreijährige Berufsschulpflicht. Diese Pflicht endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses.
Die Anmeldung an der Berufsschule erfolgt durch die Ausbildungseinrichtung bzw. den Ausbildungsbetrieb.

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

  • Die ÜbA-Lehrgänge finden je nach Fachrichtung in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt.
  • Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils fünf Tage.
  • Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
  • Der Lehrgang Gartenbautechnik ist Pflicht.
  • Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Überbetriebliche Ausbildungstätten - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
  • Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)

Überbetriebliche Ausbildungstätten - Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus sowie der Friedhofsgärtnerei:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

ÜbA-Lehrgänge nach Ausbildungsjahren im Ausbildungsberuf Fachpraktiker/Fachpraktiker-in Gartenbau FR GaLaBau

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
Verwendung von Pflanzen Gartenbautechnik Mauer- und Natursteinbearbeitung

ÜbA-Lehrgänge nach Ausbildungsjahren im Ausbildungsberuf Fachpraktiker/Fachpraktiker-in Gartenbau alle Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
Einfache Reparaturen Gartenbautechnik Spezielle Zierpflanzenbautechnik

Nach der Hälfte der Ausbildung findet im zweiten Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung statt. Sie kann als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden, mit der ein Gefühl für die Prüfungssituation entsteht. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Zur Zwischenprüfung wird auch der Berichtshefter durch die zuständige Stelle kontrolliert.

Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Dabei wird folgendes geprüft:

  1. Grundlagenkenntnisse Gartenbau (schriftliche Prüfung)
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung
  • Grundlagen der Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge
  • Grundkenntnisse über Maschinen und Geräte
  • Bodenkunde, Materialkunde
  • Grundkenntnisse der Botanik und Pflanzenkunde
  1. Pflanzenkenntnisse
     
  2.  Arbeitsaufgaben (praktische Prüfung)
  • Bodenbearbeitung
  • Durchführen von Arbeiten an und mit der Pflanze,
  • Einsatz von Werkzeugen, Geräten und Maschinen sowie Wartung und Pflege
  • Be- und Verarbeiten von Materialien und Werkstoffen

Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist und ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich).

Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht ist. In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. Für jede Fachrichtung gibt es eigene inhaltliche Anforderungen.

  1. Fachrichtungsbezogene Grundkenntnisse (schriftliche Prüfung)
  • Pflanzen und ihre Kulturführung (außer Fachrichtungen Gala-Bau und Friedhofsgärtnerei)
  • Kulturräume, technische Einrichtungen und bauliche Anlagen
  • Maschinen und Geräte
  • Materialien, Werkstoffe und Betriebsmittel
  • Einfache anwendungsbezogene Berechnungen
  • Natur- und Umweltschutz
  • Die Baustelle im Garten- und Landschaftsbau (nur für Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau)
  • Friedhof und Grabstätten (nur für Fachrichtung Friedhofsgärtnerei)
  1. Pflanzenkenntnisse
     
  2. Fachrichtungsbezogene Praxis (praktische Prüfungen)

Baumschule

  1. Pflanzenproduktion:

a) Bodenvorbereitung von Kulturflächen
b) Vorbereitung und Durchführung von Pflanzungen bzw. Anlegen von Baumschulquartieren
c) Arbeiten an der Pflanze
d) Pflegemaßnahmen

  1. Roden, Aufbereitung:

a) Roden, 
b) Kennzeichnen, Verpacken und Lagern

Friedhofsgärtnerei

  1. Pflanzenproduktion:

a) Vermehren von Pflanzen
b) Arbeiten an der Pflanze
c) Pflegemaßnahmen

  1. Grabstätten

a) Plan für Grabstätte umsetzen (Flächen aufteilen und vermessen)
b) Boden bearbeiten, Grab bepflanzen, Grab pflegen
c) Gestaltung von Trauerbinderei und Grabdekoration

Garten- und Landschaftsbau

  1. Baustellenabwicklung und Bautechnik:

a) einfache Leistungsverzeichnisse lesen und auf eine Baustelle übertragen
b) Herstellen befestigter Flächen
c) Verarbeiten von Natursteinen
d) Bauen mit Betonfertigteilen

  1. Vegetationstechnik:

a) Pflanzungen vorbereiten und durchführen
b) Flächen für Rasenansaaten vorbereiten und ansäen
c) Pflegemaßnahmen durchführen

Gemüsebau

  1. Pflanzenproduktion:

a) Bodenvorbereitung für Pflanzung bzw. Aussaat
b) Durchführung von Pflanzung bzw. Aussaat
c) Arbeiten an der Pflanze
d) Pflegemaßnahmen

  1. Ernte, Aufbereitung, Verarbeitung:

a) Ernten, Aufbereiten
b) Sortieren, Kennzeichnen und Verpacken

Obstbau

  1. Pflanzenproduktion:

a) Bodenvorbereitung von Kulturflächen 
b) Vorbereitung und Durchführung von Pflanzungen
c) Arbeiten an der Pflanze
d) Pflegemaßnahmen

  1. Ernte, Vermarktung:

a) Ernten, Aufbereiten und Lagern
b) Sortieren, Kennzeichnen und Verpacken

Staudengärtnerei

  1. Pflanzenproduktion:

a) Vermehren von Stauden
b) Bodenvorbereitung von Kulturflächen 
c) Vorbereitung und Durchführung von Pflanzungen bzw. Anlegen von Staudenquartieren
d) Arbeiten an der Pflanze
e) Pflegemaßnahmen

  1. Ernte, Vermarktung und Verwendung von Pflanzen

a) Ernten, Aufbereiten
b) Kennzeichnen und Verpacken
c) Gestaltung von Pflanzungen mit Stauden

Zierpflanzenbau

  1. Pflanzenproduktion:

a) Vermehrung von Zierpflanzen
b) Bodenbearbeitung und Bodenpflege
c) Vorbereitung und Durchführung von Pflanzungen
d) Arbeiten an der Pflanze
e) Ausführung von Düngungs- und Bewässerungsarbeiten

  1. Ernte und Verwendung von Pflanzen

a) Ernten, Aufbereiten, Lagern
b) Gestaltung mit Pflanzen in Gefäßen und auf Beeten

  1. Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftliche Prüfung)

Erfolgreiche Abschlussprüfung

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Fachpraktiker/Fachpraktikerin Gartenbau mit Angabe der Fachrichtung«. 

Nach der Ausbildung

Nach Abschluss der Fachpraktikerausbildung besteht die Möglichkeit, die Ausbildung als Gärtner/-in anzuschließen. Die Ausbildungszeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden.

Ausbildungsberuf Gärtner/-in

Ausbildungsberatung

Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater/-innen in den Landkreisen zur Verfügung.

Diese können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Diana Rennert

Telefon: +49 351 8928-3409

Telefax: +49 351 8928-3499

E-Mail: Diana.Rennert@lfulg.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

Rechtliche Grundlagen

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