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Gärtner/-in

Der Beruf des Gärtners zeichnet sich durch große Vielfalt aus. Es ist ein Beruf, bei dem sich Themen wie Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und moderne Technik in einem Punkt vereinen: der Pflanze. Sie ist der Mittelpunkt alles gärtnerischen Handelns. So produziert der Gärtner beispielsweise Zimmer- und Balkonpflanzen, Stauden und Kräuter. Er lässt Gehölze vom Bonsai bis zum Großbaum wachsen, sorgt sich um Gemüse und Obst. Und nicht nur das: der Gärtner kümmert sich auch um Grabanlagen oder baut für uns die schönsten Gärten und Parkanlagen. Bei solch einem vielfältigen Beruf bedarf es einer Menge Spezialwissen. Daher gibt es im Beruf des Gärtners sieben verschiedene Fachrichtungen.

Vor der Ausbildung

  • Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
  • Freude am Umgang mit Pflanzen
  • Naturverbundenheit, Wettertauglichkeit
  • Kreativität, handwerkliches Geschick
  • technisches Verständnis
  • kaufmännisches Interesse
  • Bereitschaft zu körperlicher Arbeit
  • Freude am Beraten und Verkaufen

Zum besseren Kennenlernen des Berufes ist ein Praktikum in einer Gärtnerei ratsam.

  • Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
  • Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
  • Vor Beginn der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
  • Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen 
  • Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden in der Berufsschule an.
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und beginnt in der Regel im August.
  • Die Ausbildungszeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.

Bei der Auswahl eines Ausbildungsbetriebes muss die gewünschte Fachrichtung berücksichtigt werden.

Es gibt sieben Fachrichtungen:

  • Baumschule
  • Friedhofsgärtnerei
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Gemüsebau
  • Obstbau
  • Staudengärtnerei
  • Zierpflanzenbau

Folgender Link führt zu Listen mit anerkannten Ausbildungsbetrieben, sortiert nach Landkreis und Beruf sowie Fachrichtung.

Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt. Der Ausbildungsvertrag ist entsprechend der gewählten Fachrichtung abzuschließen.

Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.

In der Ausbildung

Verbindliche Vorgaben für die Inhalte der Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin enthält die Ausbildungsverordnung
Dort enthalten ist für jede Fachrichtung ein Ausbildungsrahmenplan, der die Kenntnisse und Fertigkeiten beschreibt, die während der Ausbildungszeit erworben werden.

Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für seinen Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen. Dieser trifft Aussagen, was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsplan wird in regelmäßigen Abständen besprochen.

Baumschule

  • Baumschulquartiere und Flächen für Containerkulturen anlegen
  • Gehölze vermehren, veredeln und pflegen
  • Gehölze roden, sortieren, kennzeichnen und lagern
  • Beraten und Verkaufen

Friedhofsgärtnerei

  • Grabstätten anlegen, pflegen und erneuern
  • Trauerbinderei und Dekoration anfertigen
  • Pflanzen vermehren und heranziehen
  • Beraten und Verkaufen

Garten- und Landschaftsbau

  • Baustellen vorbereiten, einrichten und abwickeln
  • Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen ausführen
  • befestigte Flächen herstellen
  • Bauwerke in Außenanlagen herstellen
  • vegetationstechnische Arbeiten ausführen

Gemüsebau

  • Anbau von Gemüse planen
  • Jungpflanzen vermehren und heranziehen
  • Gemüse unter Glas und im Freiland produzieren
  • Ernten, Aufbereiten und Lagern
  • Beraten und Verkaufen

Obstbau

  • Obstpflanzungen anlegen
  • Obstgehölze formieren, schneiden und veredeln
  • Gemüse unter Glas und im Freiland produzieren
  • Ernten, Aufbereiten und Lagern
  • Beraten und Verkaufen

Staudengärtnerei

  • Stauden vermehren und bis zur Verkaufsreife kultivieren
  • Pflegemaßnahmen durchführen
  • Stauden für verschiedene Verwendungszwecke auswählen und aufbereiten
  • Beraten und Verkaufen

Zierpflanzenbau

  • Zierpflanzen aussäen, pikieren, topfen, heranziehen
  • Zierpflanzen termingerecht und umweltschonend kultivieren
  • Ernten, Aufbereiten und Lagern
  • Zierpflanzen marktgerecht aufbereiten
  • Beraten und Verkaufen

Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

In Tages- oder Wochenberichten wird dokumentiert, was

  • im Ausbildungsbetrieb, 
  • in der überbetrieblichen Ausbildung und 
  • in der Berufsschule gelernt wurde.

Der Ausbildungsnachweis wird vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.

Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Das Berichtsheft besteht ausfolgenden weiteren Teilen:

  • Erfahrungsberichte, Leittexte, Arbeitsvorhaben
  • Unfallverhütung
  • Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb
  • Pflanzenkenntnisliste/Informationen zum Anlegen eines Herbariums

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.

Folgende Bestellmöglichkeiten für das Berichtsheft Gärtner gibt es:

  1. für Ausbildungsbetriebe der Fachrichtungen Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Gemüsebau, Obstbau, Staudengärtnerei und Zierpflanzenbau

Förderungsgesellschaft Gartenbau mbH (FGG)
Frau E. Bärhausen
Tel.: 0228 81002-67
http://www.g-plus.de/berichtsheft/

  1. für AuGaLa-umlagepflichtige Ausbildungsbetriebe des Garten- und Landschaftsbau

AuGaLa
Frau B. Piroth
53602 Bad Honnef
Telefon: +49 2224 7707-38
Telefax: +49 2224 7707-938
E-Mail: B.Piroth@galabau.de

  1. für nicht umlagepflichtige Ausbildungsbetriebe des Garten- und Landschaftsbau (z. B. Kommunen, Bildungsträger)

GaLaBau-Service GmbH (GBS)
Frau P. Posnien
53602 Bad Honnef
Tel.: 02224 7707-14
Fax 7707-914
E-Mail: medien@galabau.de

Merkblätter zum Berichtsheft

Pflanzenlisten

In der Berufsschule werden theoretisches Wissen zum Beruf und Inhalte zur Allgemeinbildung vermittelt. Mit dem Beginn der Ausbildung besteht in der Regel eine dreijährige Berufsschulpflicht. Diese Pflicht endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses.

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

  • Die ÜbA-Lehrgänge finden je nach Fachrichtung in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt.
  • Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
  • Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
  • Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Überbetriebliche Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Gärtner/Gärtnerin - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
  • Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)

Überbetriebliche Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Gärtner/Gärtnerin - Produktionsgartenbau sowie der Friedhofsgärtnerei:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Eine Übersicht zum Lehrgangsangebot für jedes Ausbildungsjahr befindet sich im Organisationsplan.

Nach der Hälfte der Ausbildung findet im zweiten Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung statt. Sie kann als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden, mit der ein Gefühl für die Prüfungssituation entsteht. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Zur Zwischenprüfung wird auch der Berichtshefter durch die zuständige Stelle kontrolliert.
Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt.

Schriftlich werden Aufgaben aus folgenden Themengebieten gestellt:

  • der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
  • Natur- und Umweltschutz,
  • rationelle Energie- und Materialverwendung,
  • betriebliche Abläufe,
  • wirtschaftliche Zusammenhänge,
  • Böden, Erden und Substrate,
  • Erkennen von Pflanzen,
  • Bau und Leben der Pflanze,
  • Kultur und Verwendung von Pflanzen,
  • Materialien und Werkstoffe,
  • Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen,
  • anwendungsbezogene Berechnungen.

Praktisch sind drei Aufgaben aus folgenden Themengebieten zu bearbeiten:

  • Durchführen von Arbeiten an der Pflanze,
  • Einsatz von Werkzeugen und Geräten,
  • Vermehren von Pflanzen,
  • Be- und Verarbeiten von Materialien und Werkstoffen,
  • Durchführen von Bodenbearbeitungsmaßnahmen,
  • Durchführen von Pflegemaßnahmen an Maschinen, Geräten oder baulichen Anlagen

Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis vollständig geführt ist.

Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht ist. In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. Für jede Fachrichtung gibt es eigene inhaltliche Anforderungen. 

Schriftliche Prüfungen gibt es in folgenden Prüfungsfächern:

  • Betriebliche Zusammenhänge
  • Pflanzenkenntnisse
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Eine mündliche Prüfung gibt es zur Kulturführung (Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus) bzw. zum Themengebiet Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Fachrichtung GaLaBau).

In der praktischen Prüfung werden fünf komplexe Prüfungsaufgaben durchgeführt und jeweils in einem Prüfungsgespräch erläutert. Die Prüfungsaufgaben setzen sich in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus aus Aufgabenstellungen der Produktion sowie der Ernte, Aufbereitung und Vermarktung zusammen.

In der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau werden Prüfungsaufgaben zur Baustellenabwicklung und Bautechnik sowie zur Vegetationstechnik gestellt.

Erfolgreiche Abschlussprüfung

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Gärtner/Gärtnerin mit Nennung der Fachrichtung«. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.

Nach der Ausbildung

Aufstiegsfortbildungen 

  • Gärtnermeister/-in der einzelnen Fachrichtungen
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/-in
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
  • Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
  • Geprüfte/r Kundenberater/-in
  • Fachhochschul- oder Hochschulstudium

Anpassungsfortbildungen

Weitere Informationen

Ausbildungsberatung

Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberaterinnen und -berater in den Landkreisen zur Verfügung. 

Diese können Auskunft zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und rechtlichen Rahmenbedingungen geben.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Diana Rennert

Telefon: +49 351 8928-3409

Telefax: +49 351 8928-3499

E-Mail: Diana.Rennert@lfulg.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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