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Pferdewirt/-in

Der Beruf des Pferdewirtes verbindet die Leidenschaft für Pferde mit einem vielseitigen Arbeitsalltag in der Natur. Ob in der Pferdezucht, der klassischen Reitausbildung oder im Pferdesport – Pferdewirte und Pferdewirtinnen sind im direktem Kontakt mit den Tieren und gestalten aktiv deren Alltag.

Neben der Pflege der Pferde gehören auch das Training und die Organisation des Pferdebetriebs zu den Aufgaben. Wer gerne Verantwortung übernimmt, sich für Pferde begeistert und den Kontakt mit Menschen schätzt, findet in diesem Beruf eine erfüllende und abwechslungsreiche Tätigkeit.

Vor der Ausbildung

Für den Beruf des Pferdewirtes und der Pferdewirtin ist es wichtig, bereits erste Erfahrung im Umgang mit Pferden, reiterliche Vorkenntnisse und Fertigkeiten und körperliche Fitness für die Versorgung der Tiere mitzubringen. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht erforderlich, empfohlen wird mindestens der Hauptschulabschluss.

Folgende Eigenschaften sind von Vorteil:

  • Teamfähigkeit, Leidenschaft und Naturverbundenheit
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit im Umgang mit den anvertrauten Tieren
  • Beobachtungsgabe für Tiergesundheit
  • betriebswirtschaftliches Verständnis
  • Kundenfreundlichkeit und Freude am Umgang mit Menschen
  • Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten, die Arbeit mit der Natur und den Tieren hält oft auch Unvorhergesehenes bereit

Zum besseren Kennenlernen des Berufes ist ein Praktikum in einem Pferdebetrieb ratsam.

  • Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
  • Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
  • Vor Beginn der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
  • Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen
  • Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden in der Berufsschule an.
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und beginnt in der Regel im August.
  • Die Ausbildungszeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
     
  • Bei der Auswahl eines Ausbildungsbetriebes muss die gewünschte Fachrichtung berücksichtigt werden. Es gibt fünf Fachrichtungen:
    • Pferdehaltung und Service
    • Spezialreiten
    • Klassische Reitausbildung
    • Pferdezucht
    • Pferderennen

Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt. Der Ausbildungsvertrag ist entsprechend der gewählten Fachrichtung abzuschließen.

Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.

In der Ausbildung

Verbindliche Vorgaben für die Inhalte der Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin enthält die Ausbildungversordnung.
Dort enthalten ist für jede Fachrichtung ein Ausbildungsrahmenplan, der die Kenntnisse und Fertigkeiten beschreibt, die während der Ausbildungszeit erworben werden.

Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für seinen Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen. Dieser trifft Aussagen, was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsplan wird in regelmäßigen Abständen besprochen.

Pferdehaltung und Service

Ausbildung am Pferdegestüt Moritzburg, zwei Auszubildende mit Pferden
© LfULG

Schwerpunkte sind das Bewegen von Pferden im Reiten oder Fahren und Arbeiten an der Longe sowie die Kundenberatung und die kundenorientierte Anlagenbewirtschaftung. Weitere wichtige Ausbildungsinhalte sind die individuelle Pferdefütterung, Futtergewinnung und -beschaffung sowie das Stall- und Weidemanagement.

Pferdezucht

Stute mit Fohlen
© Sächs. Gestütsverwaltung

Zentrale Ausbildungsinhalte sind die Reproduktion und Aufzucht sowie die Zuchtmethoden, Zuchtplanung und Zuchthygiene. Weiterhin geht es um die Vorbereitung und Vorstellung von Pferden bei Leistungsprüfungen sowie um die funktionelle Pferdebeurteilung.

Klassische Reitausbildung

Reitunterricht Moritzburg, Auszubildende halten ihre Pferde und hören dem Ausbilder zu
© LfULG

Im Fokus steht die vielseitige, klassische Grundausbildung des Pferdes sowie die zielgruppenorientierte Ausbildung von Reiterinnen und Reitern. Ebenso gehören die funktionelle Pferdebeurteilung, die Vorbereitung und Vorstellung von Pferden bei Leistungsprüfungen dazu.

Pferderennen

Jungpferde auf der Koppel
© A. Imke

Diese Fachrichtung umfasst die Einsatzgebiete Trabrennfahren und Rennreiten. Schwerpunkte der Ausbildung sind das Training von Rennpferden sowie die Vorbereitung und Teilnahme an Pferderennen. Die Gesundheit, Ernährung und Fitness der Rennreiterin oder des Rennreiters bzw. der Rennfahrerin oder des Rennfahrers sowie die Beurteilung des Leistungsvermögens von Rennpferden sind hier wichtige Ausbildungsinhalte.

Spezialreitwesen

Ausbildung am Pferdegestüt Moritzburg, zwei Auszubildende mit Pferden
© LfULG

Die Spezialreitweisen umfassen die Einsatzgebiete Westernreiten und Gangreiten durch die Grunderziehung und -ausbildung von Pferden in der Spezialreitweise. Im Mittelpunkt steht die Arbeit mit Reitern und Reiterinnen in einer Spezialreitweise. Weitere wichtige Ausbildungsinhalte sind die Wettbewerbsvorbereitung und der Einsatz in Prüfung einer Spezialreitweise sowie die Beurteilung von Pferden in einer Spezialreitweise.
Für das Einsatzgebiet Gangreiten gibt es in Sachsen keinen anerkannten Ausbildungsbetrieb.

Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

In Tages- oder Wochenberichten wird dokumentiert, was

  • im Ausbildungsbetrieb,
  • in der überbetrieblichen Ausbildung und
  • in der Berufsschule gelernt wurde

Der Ausbildungsnachweis wird vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.

Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Das Berichtsheft besteht ausfolgenden weiteren Teilen:

  • Erfahrungsberichte, Leittexte, Arbeitsvorhaben
  • Unfallverhütung
  • Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb
  • Pflanzenkenntnisliste/Informationen zum Anlegen eines Herbariums

Es wird empfohlen, das Berichtsheft inkl. Ordner aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup zu verwenden.

Link zum Bestellen: Berichtsheft für die Ausbildung

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.

In der Berufsschule werden theoretisches Wissen zum Beruf und Inhalte zur Allgemeinbildung vermittelt. Mit dem Beginn der Ausbildung besteht in der Regel eine dreijährige Berufsschulpflicht. Diese Pflicht endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses.

Für die Ausbildung zum/zur Pferdewirt/in gibt es einen  Berufsschulstandort in Dresden-Altroßthal.

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

  • Die ÜbA-Lehrgänge finden je nach Fachrichtung in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt.
  • Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils zehn Tage.
  • Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
  • Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Überbetriebliche Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Pfedewirt/zur Pferdewirtin sind:

  • Sächsische Gestütsverwaltung Moritzburg, (Schlossgalle 1,01468 Moritzburg)
  • Sächsische Gestütsverwaltung Moritzburg, Gestüt Graditz, (Gestütsstrasse 65,04860 Torgau)
  • Deutsche Reitschule im NRW-Landgestüt, (Gestütstraße 17,48231 Warendorf)
  • Landes- Reit- und Fahrschule Rheinland (LRFS), (Weißenstein 52,40764 Langenfeld) 
  • im Pferdesportverband Rheinland e.V.

Die ÜbA-Lehrgänge im Beruf Pferdewirt/-in dienen als unmittelbare Prüfungsvorbereitung für die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung. Jeweils am Ende der zweiten Lehrgangswoche schließen sich die praktisch durchzuführenden Prüfungen an. Die Teilnahme an den Angeboten der ÜbA wird daher dringend empfohlen.

Eine Übersicht zum Lehrgangsangebot für jedes Ausbildungsjahr befindet sich im Organisationsplan.

Nach der Hälfte der Ausbildung findet im zweiten Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung statt. Sie kann als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden, mit der ein Gefühl für die Prüfungssituation entsteht. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Zur Zwischenprüfung wird auch der Berichtshefter durch die zuständige Stelle kontrolliert.

Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Dabei wird folgendes geprüft:

  1. Pferdehaltung und Pferdegesundheit (praktische und schriftliche Prüfung)
  • Pferde identifizieren und beurteilen
  • Gesundheits- und Ernährungszustand von Pferden beurteilen
  • Futtermittel auswählen, deren Qualität beurteilen und Fütterungen durchführen
  • Haltungsbedingungen beurteilen
  • Pferde pflegen, versorgen und bewegen
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  1. Pferde bewegen (praktische Prüfung)
  • Umgang mit Pferden, Pferde ausrüsten und vorstellen
  • Erziehung und Ausbildung von Pferden

Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis vollständig geführt ist.

Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht ist. In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. Für jede Fachrichtung gibt es eigene inhaltliche Anforderungen.

Pferdehaltung und Service

  • Kundenberatung und – ausbildung (praktische Prüfung)
  • Bewegen von Pferden (praktische Prüfung)
  • Haltung und Versorgung von Pferden (praktische Prüfung)
  • Betriebsorganisation (schriftliche Prüfung)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftliche Prüfung)

Pferdezucht

  • Durchführung von Zuchtmaßnahmen (praktische Prüfung)
  • Haltung und Betreuung von Zuchtpferden (praktische Prüfung)
  • Vorstellen von Pferden (praktische Prüfung)
  • Planung und Organisation der Pferdezucht (schriftliche Prüfung)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftliche Prüfung)

Spezialreitweisen

  • Pferdehaltung und –gesundheit (praktische Prüfung)
  • Ausbildung von Pferden (praktische Prüfung)
  • Ausbildung und Beratung von Reitern und Reiterinnen (praktische Prüfung)
  • Planung und Organisation (schriftliche Prüfung)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftliche Prüfung)

Die Abschlussprüfungen in den Fachrichtungen Klassische Reitausbildung sowie Pferderennen werden in Nordrhein-Westfalen abgenommen.

Erfolgreiche Abschlussprüfung

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Pferdewirt/Pferdewirtin mit Angabe der Fachrichtung«. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.

Nach der Ausbildung

Aufstiegsfortbildungen

  • Pferdewirtschaftsmeister/-in
  • Staatlich geprüfte/-r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
  • Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in für Landbau
  • Staatlich geprüfte/-r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
  • Fachhochschul- oder Hochschulstudium
  • Fortbildung im sportlichen Bereich (Trainer/-in u. a.)

Anpassungsfortbildungen

Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

www.smul.sachsen.de/vplan

Weiterbildungsangebote Verbände

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V.

Landesverband Pferdesport Sachsen

Grüner Bildungskatalog | Bildungsserver Agrar

Weitere Informationen

Ausbildungsberatung

Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater/-innen in den Landkreisen zur Verfügung.

Diese können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91: Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Ines Clausnitzer

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3412

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: Ines.Clausnitzer@lfulg.sachsen.de

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