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Forstwirt/-in

Forstwirtinnen und Forstwirte führen alle praktischen Arbeiten bei der Waldbewirtschaftung aus, zum Beispiel die Pflanzung junger Bäume, die Pflege von Waldbeständen, die Holzernte oder Tätigkeiten des Waldschutzes. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für den Erhalt unserer Wälder und damit auch für den Klimaschutz. Die Einsatzfelder sind abwechslungsreich und verlangen sowohl handwerkliches Geschick, als auch biologische und technische Kenntnisse. Trotz zunehmender Mechanisierung handelt es sich um einen Beruf, der überwiegend durch körperlich anspruchsvolle Arbeiten geprägt ist und ganzjährig im Freien ausgeübt wird.

Vor der Ausbildung

  • Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
  • körperliche Fitness und Freude an der Tätigkeit im Freien
  • handwerkliche Begabung und technisches Interesse
  • Teamfähigkeit
  • die Bereitschaft, eigenverantwortlich, selbstständig zu arbeiten
  • gute Kenntnisse in den technisch-naturwissenschaftlichen Fächern
  • Interesse für die Vorgänge in Natur und Umwelt

Zum besseren Kennenlernen des Berufes ist ein Praktikum in einem Forstbetrieb ratsam. Praktikumsplätze können bei den Ausbildungsbetrieben zum Forstwirt/-in erfragt werden.

  • Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
  • Die Ausbildungsanwärterinnen/-anwärter bewerben  sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
  • Vor Beginn der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
  • Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen 
  • Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden in der Berufsschule an.
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und beginnt in der Regel im September. Es wird empfohlen, sich spätestens bis Dezember des vorhergehenden Jahres zu bewerben.
  • Die Adressen für Ihre Bewerbung finden Sie in der Liste der Ausbildungsbetriebe
  • Die Ausbildungszeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.

Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt. Der Ausbildungsvertrag ist entsprechend der gewählten Fachrichtung abzuschließen.

Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.

In der Ausbildung

Die Ausbildungsverordnung ist der gesetzliche Rahmen für die Berufsausbildung zum/r Forstwirt/in und gilt bundesweit.
Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die während der Ausbildungszeit erworben werden.

Diese sind:

  • Waldbegründung (Vorbereiten des Bodens, Pflanzen von Forstpflanzen)
  • Waldschutz (Schutz des Walds vor Schädlingen und Schadstoffen)
  • Waldpflege und Walderhaltung (Entwicklung stabiler und standortgerechter Wälder)
  • Landschaftspflege, Biotoppflege und Biotopgestaltung
  • Bau und Instandhaltung von Erholungseinrichtungen
  • Bedienen und Warten von Forsttechnik
  • Bearbeiten und Verarbeiten von Holz
  • Mitwirkung beim Jagdbetrieb

Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für seinen Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen. Dieser trifft Aussagen, was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsplan wird in regelmäßigen Abständen besprochen.

Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

In Tages- oder Wochenberichten wird dokumentiert, was

  • im Ausbildungsbetrieb, 
  • in der überbetrieblichen Ausbildung und 
  • in der Berufsschule gelernt wurde.

Der Ausbildungsnachweis wird vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.

Der Berichtshefter wird vom Forstlichen Bildungszentrum Bad Reiboldsgrün zentral beschafft und an die Auszubildenden ausgegeben.

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.

In der Berufsschule werden theoretisches Wissen zum Beruf und Inhalte zur Allgemeinbildung vermittelt. Mit dem Beginn der Ausbildung besteht in der Regel eine dreijährige Berufsschulpflicht. Diese Pflicht endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses.

Die schulische (theoretische) Ausbildung sowie die überbetriebliche (ergänzende praktische) Ausbildung finden für alle Auszubildenden im Beruf Forstwirt/in blockweise am Forstlichen Bildungszentrum Bad Reiboldsgrün (Vogtlandkreis) statt.

Die Berufsschule in Bad Reiboldsgrün gehört organisatorisch zum Berufsschulzentrum »Anne Frank« Plauen.

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

  • Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
  • Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
  • Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Die überbetriebliche Lehrausbildung am Forstlichen Bildungszentrum Bad Reiboldsgrün wird vom Staatsbetrieb Sachsenforst für alle Auszubildenden zum/r Forstwirt/-in organisiert und durchgeführt. 

Nach der Hälfte der Ausbildung findet im zweiten Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung statt. Sie kann als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden, mit der ein Gefühl für die Prüfungssituation entsteht. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Zur Zwischenprüfung wird auch der Berichtshefter durch die zuständige Stelle kontrolliert.

Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Inhaltlich sind Aufgaben ausfolgenden Themengebieten zu bearbeiten:

  • Holzernte
  • Maschinen und Geräte
  • Waldwirtschaft/ Landschaftspflege
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Die praktische Prüfung erstreckt sich auf eine Arbeitsaufgabe in der Schwachholzernte, eine Arbeitsaufgabe im Bereich Maschinen und Geräte und eine Arbeitsaufgabe zur Waldwirtschaft/ Landschaftspflege.

Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis vollständig geführt ist.

Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht ist. In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. Für jede Fachrichtung gibt es eigene inhaltliche Anforderungen.

Die Abschlussprüfung besteht ausfolgenden Prüfungsbereichen und Prüfungsinstrumenten:

  • Waldwirtschaft und Landschaftspflege – schriftliche und praktische Prüfung, zwei Arbeitsaufgaben mit jeweils einem Prüfungsgespräch (beachte Formenkenntnisliste)
  • Holzernte und Forsttechnik – schriftliche und praktische Prüfung, eine Arbeitsaufgabe mit Prüfungsgespräch
  • Wirtschafts- und Sozialkunde – schriftliche Prüfung

Erfolgreiche Abschlussprüfung

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Forstwirt/-in«. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.

Nach der Ausbildung

Weitere Informationen

Ausbildungsberatung

Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater/-innen in den Landkreisen zur Verfügung. 

Diese können Auskünfte zu AusbildungsbetriebenBerufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.

Kontakt

Staatsbetrieb Sachsenforst

Referat 12 - Aus-, Fort- und Umweltbildung

Herr Toni Eßbach

Besucheradresse:
Forstliches Bildungszentrum Bad Reiboldsgrün
Waldhofstraße 3
08209 Auerbach

Telefon: +49 3744 3067611

E-Mail: FBZ Reiboldsgrün

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