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Winzer/-in

Bei der Arbeit als Winzerin und Winzer werden alle Sinne angesprochen. Die Natur ist zu spüren, zu sehen, zu riechen und zu schmecken. In diesem abwechslungsreichen Beruf verbindet sich Arbeit im Grünen mit smarter Technik und traditionellem Handwerk. Rebstöcke werden entsprechend ihrer Ansprüche gepflanzt, kultiviert, gepflegt, geerntet und vermarktet. Bevor aber vermarktet werden kann, muss mit Verständnis für technologische Abläufe, Feingefühl für chemische Reaktionen und einer guten sensorischen Wahrnehmung im Weinkeller aus den Trauben der Wein entstehen.

Vor der Ausbildung

Für den Beruf des Winzers und der Winzerin ist Naturverbundenheit, Wettertauglichkeit und ein guter Geschmacks- und Geruchssinn unerlässlich. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht erforderlich, empfohlen wird mindestens der Hauptschulabschluss.

Folgende Eigenschaften sind weiterhin von Vorteil:

  • Freude am Umgang mit Pflanzen
  • Bereitschaft zu körperlicher Arbeit
  • Kreativität, handwerkliches Geschick
  • technisches Verständnis
  • kaufmännisches und kulturhistorisches Interesse
  • Interesse an der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln
  • Freude am Beraten und Verkaufen

Zum besseren Kennenlernen des Berufes ist ein Praktikum in einem Weingut ratsam.

  • Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
  • Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
  • Vor Beginn der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
  • Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen 
  • Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden in der Berufsschule an.
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und beginnt in der Regel im August.
  • Die Ausbildungszeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.

Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt. Der Ausbildungsvertrag ist entsprechend der gewählten Fachrichtung abzuschließen.

Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.

In der Ausbildung

Verbindliche Vorgaben für die Inhalte der Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin enthält die Ausbildungsverordnung
Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan, der die Kenntnisse und Fertigkeiten beschreibt, die während der Ausbildungszeit erworben werden.

Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für seinen Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen. Dieser trifft Aussagen, was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsplan wird in regelmäßigen Abständen besprochen.

Zentrale Ausbildungsinhalte umfassen die Traubenerzeugung, die Kellerwirtschaft und die Vermarktung. Damit alle notwendigen Arbeiten im Jahresverlauf ordnungsgemäß eingeordnet werden, müssen vielfältige Techniken und die Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion erlernt werden.

Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

In Tages- oder Wochenberichten wird dokumentiert, was

  • im Ausbildungsbetrieb, 
  • in der überbetrieblichen Ausbildung und 
  • in der Berufsschule gelernt wurde.

Der Ausbildungsnachweis wird vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.

Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Das Berichtsheft besteht ausfolgenden weiteren Teilen:

  • Erfahrungsberichte, Leittexte, Arbeitsvorhaben
  • Unfallverhütung
  • Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb
  • Pflanzenkenntnisliste/Informationen zum Anlegen eines Herbariums

Es wird empfohlen, das Berichtsheft inkl. Ordner aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup zu verwenden.

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.

In der Berufsschule werden theoretisches Wissen zum Beruf und Inhalte zur Allgemeinbildung vermittelt. Mit dem Beginn der Ausbildung besteht in der Regel eine dreijährige Berufsschulpflicht. Diese Pflicht endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses.

Für die Ausbildung zum/zur Winzer/-in befindet sich der Berufsschulstandort in Bad Kreuznach. BBS-RNH\Aktuelles

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

  • Die ÜbA-Lehrgänge finden in den Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt.
  • Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils 1 Woche.
  • Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
  • Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Überbetriebliche Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Winzer/zur Winzerin sind:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Dresden-Pillnitz (Söbrigener Straße 3a, 01326 Dresden)
  • Ausbildungsstätte Rosenhain (Am Gut 8, 02708 Löbau)
  • Bayrische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau LWG (An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim)

Eine Übersicht zum Lehrgangsangebot für jedes Ausbildungsjahr befindet sich im Organisationsplan.

Nach der Hälfte der Ausbildung findet im zweiten Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung statt. Sie kann als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden, mit der ein Gefühl für die Prüfungssituation entsteht. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Zur Zwischenprüfung wird auch der Berichtshefter durch die zuständige Stelle kontrolliert.

Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Dabei wird folgendes geprüft:

Praktische Prüfung

  • Untersuchen und Beurteilen von Most
  • Behandeln von Most
  • Durchführen von Arbeiten am Rebstock
  • Einsatz, Verwendungszweck und Pflege von Werkzeugen und Werkstoffen
  • Einsatz, Pflege und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
  • Entnehmen von Bodenproben
  • Erläutern eines Bodenprofils und des Bodenaufbaus
  • Durchführen von Bodenbearbeitungsmaßnahmen

Schriftliche Prüfung

  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Berufsbildung
  • Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung
  • Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit
  • qualitätsorientiertes und umweltschonendes Pflanzen, Pflegen und Nutzen von Reben
  • qualitätsorientiertes und umweltschonendes Bereiten von Wein
     

Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis vollständig geführt ist.

Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht ist. In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an.

Traubenproduktion (praktische und schriftliche Prüfung):

  • Bearbeiten und Pflegen des Bodens
  • qualitätsorientiertes und umweltschonendes Pflanzen, Pflegen und Nutzen von Reben
  • Ermitteln und Bewerten von Leistungen und Kosten unter Einbeziehung von Natur- und Umweltschutz, rationelle Energie- und Materialverwendung sowie von Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion 

Kellerwirtschaft (praktische und schriftliche Prüfung):

  • Durchführen oenologischer Verfahren
  • Behandeln und Ausbauen von Wein
  • Durchführen von Maßnahmen der Qualitätssicherung
  • Abfüllen von Wein
  • qualitätsorientiertes und umweltschonendes Bereiten von Wein
  • Grundlagen des Herstellens sonstiger Erzeugnisse aus Trauben und Wein
  • Ermitteln und Bewerten von Leistungen und Kosten unter Einbeziehung von rationeller Energie- und Materialverwendung sowie von Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion

Vermarktung betrieblicher Erzeugnisse (praktische Prüfung):

  • Ausstatten und Verpacken
  • sensorisches Bewerten von Wein
  • Beraten von Kunden und verkaufsförderndes Präsentieren von Waren

Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftliche Prüfung):

  • allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt

Erfolgreiche Abschlussprüfung

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Winzer/Winzerin «. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.

Nach der Ausbildung

Aufstiegsfortbildungen

  • Winzermeister/-in
  • Staatlich geprüfte/-r Wirtschafter/-in oder Techniker/-in Fachrichtung Weinbau und Kellerwirtschaft 
  • Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Weinbau und Önologie, Getränketechnologie, Weinbetriebswirtschaft)

Anpassungsfortbildungen

Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan

Weiterbildungsangebote Verbände

DWV – Deutscher Weinbauverband e.V.

Weinbauverband Sachsen | Eine Rarität – Weine aus Sachsen

Grüner Bildungskatalog | Bildungsserver Agrar

Weitere Informationen

Ausbildungsberatung

Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater/-innen in den Landkreisen zur Verfügung. 

Diese können Auskünfte zu AusbildungsbetriebenBerufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Diana Rennert

Telefon: +49 351 8928-3409

Telefax: +49 351 8928-3499

E-Mail: Diana.Rennert@lfulg.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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