Pflanzentechnologe/-technologin
Pflanzen sind unsere Lebensgrundlage und sichern die Existenz von Mensch und Tier. Der Beruf Pflanzentechnologe ist ein attraktiver Ausbildungsberuf, der Jugendliche zielgerichtet auf Versuchsfeldern, im Gewächshaus, im Labor, in Zuchtgärten, dem Pflanzenschutzversuchswesen oder in der Saatgutaufbereitung ausbildet. Die Tätigkeiten sind vielfältig und abwechslungsreich. Zu den Aufgaben gehört es Pflanzen wachsen zu lassen, sie zu versorgen und zu untersuchen.
Vor der Ausbildung
- Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
- Interesse an Pflanzen und Naturwissenschaft
- Sorgfalt und handwerkliches Geschick
- technisches Verständnis und Interesse an Datenverarbeitung
- Spaß an praktischer Arbeit sowohl im Freien als auch im Labor und Gewächshaus
Zum besseren Kennenlernen des Berufes ist ein Praktikum in einem Pflanzenzucht-Unternehmen ratsam.
- Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
- Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
- Vor Beginn der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
- Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen
- Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden in der Berufsschule an.
- Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und beginnt in der Regel im August.
- Die Ausbildungszeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
Die beiden Ausbildungsbetriebe, die in Sachsen den Pflanzentechnologen ausbilden, befinden sich im Landkreis Meißen:
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Elsner pac Vertriebsgesellschaft mbH, Am Fiebig 14, 01561 Thiendorf,
Telefon: 035248 3991-0,
E-Mail: bewerbung@pac-elsner.com,
Internet: www.pac-elsner.com -
Deutsche Saatveredelung AG, Saatzuchtstation Leutewitz Nr. 26, 01665 Käbschütztal,
Telefon: 035244 4414,
E-Mail: dsv-le@dsv-saaten.de,
Internet: www.dsv-saaten.de
Im Ausbildungsbetrieb werden die fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.
Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.
Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.
Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages (inklusive Rechte und Pflichten)
In der Ausbildung
Die Ausbildungsordnung ist der gesetzliche Rahmen für die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen/zur Pflanzentechnologin und gilt bundesweit.
Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für seinen Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen. Dieser trifft Aussagen, was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsplan wird in regelmäßigen Abständen besprochen.
Die Ausbildung zum/zur Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologin beinhaltet u. a. folgende Schwerpunkte:
- Kulturpflanzen zu Versuchs-und Vermehrungszwecken anbauen, pflegen und ernten
- Versuche und Untersuchungsreihen planen, durchführen und dokumentieren
- Züchtungs- und Vermehrungsverfahren anwenden
- Maschinen und Geräte einsetzen, pflegen und warten; Arbeitsstoffe einsetzen
- Probennahme und -analyse durchführen
Die Ausbildungsinhalte sind prozessbezogen an mindestens zwei der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
- Feldversuchswesen
- Gewächshaus
- Kulturlabor
- Pflanzenschutzversuchswesen
- Saatgutwesen
- Untersuchungslabor
- Zuchtgarten
Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
In Tages- oder Wochenberichten wird dokumentiert, was
- im Ausbildungsbetrieb,
- in der überbetrieblichen Ausbildung und
- in der Berufsschule gelernt wurde
Der Ausbildungsnachweis wird vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.
Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Das Berichtsheft besteht ausfolgenden weiteren Teilen:
- Erfahrungsberichte, Leittexte, Arbeitsvorhaben
- Unfallverhütung
- Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb
- Pflanzenkenntnisliste/Informationen zum Anlegen eines Herbariums
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.
Es wird empfohlen die bereitgestellte Vorlage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für das Berichtsheft zu nutzen.
In der Berufsschule werden theoretisches Wissen zum Beruf und Inhalte zur Allgemeinbildung vermittelt. Mit dem Beginn der Ausbildung besteht in der Regel eine dreijährige Berufsschulpflicht. Diese Pflicht endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses.
Im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin ist die Berufsbildende Schule in Einbeck (Niedersachsen) als Bundesfachklasse bestimmt worden. Die Beschulung erfolgt pro Ausbildungsjahr in jeweils drei Blöcken für etwa vier Wochen. Für die Dauer der Berufsschulzeit besteht die Möglichkeit der Unterbringung in einer WG/Wohnung.
Standort der Berufsschule:
Berufsbildende Schulen Einbeck
Hullerser Tor 4
37574 Einbeck
Telefon: 05561 9493-50
E-Mail: sekretariat@bbs-einbeck.de
Internet: https://www.bbs-einbeck.de
Der Besuch der Berufsschule ist in Niedersachsen verpflichtend. Dies gilt auch für diejenigen Auszubildenden, die ihre Schulpflicht bereits abgeleistet haben.
Nach der Hälfte der Ausbildung findet im zweiten Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung statt. Sie kann als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden, mit der ein Gefühl für die Prüfungssituation entsteht. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Zur Zwischenprüfung wird auch der Berichtshefter durch die zuständige Stelle kontrolliert.
Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Dabei wird folgendes geprüft:
- Pflanzenvermehrung - praktische Prüfung, eine Arbeitsprobe mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch
- Pflanzenbau - schriftliche Prüfung
Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis vollständig geführt ist.
Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht ist. In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an.
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Versuchsdurchführung – praktische Prüfung, eine Arbeitsaufgabe mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch
- Kultursteuerung – praktische Prüfung, 1eineArbeitsaufgabe mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch
- Züchtungsverfahren – schriftliche Prüfung
- Wirtschafts- und Sozialkunde – schriftliche Prüfung
Prüfungsabnahme
Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung werden von einem berufsständischen Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfungsausschüsse im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin sind in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen organisiert.
Auskunft erteilt die zuständige Ausbildungsberaterin in Niedersachsen.
Kontakt: Frederike Sürie
Telefon: 05551 6004-132
Mobiltelefon: 0171 6443-742
E-Mail: frederike.suerie@lwk-niedersachsen.de
Erfolgreiche Abschlussprüfung
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin«. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.
Nach der Ausbildung
Aufstiegsfortbildungen
- Pflanzentechnologiemeister/-in
- Gärtnermeister/in
- Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule
Anpassungsfortbildungen
Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Weitere Informationen
Ausbildungsberatung
Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater/-innen in den Landkreisen zur Verfügung.
Diese können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 83,85 KB) Stand: Januar 2026
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Tina Sauer
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 8928-3410
Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: Tina.Sauer@lfulg.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de