Milchtechnologe/-technologin
Milchtechnologen verarbeiten Rohmilch. Was so einfach klingt, ist allerdings sehr spannend und vielfältig. Denn aus Rohmilch stellen Milchtechnologen eine große Palette an Produkten wie Trinkmilch, Butter, Joghurt, Käse, Eiweißpulver und noch vieles mehr her. Dafür bedienen sie verschiedene Maschinen und Anlagen zum Erhitzen, Kühlen, Trennen, Trocknen oder auch Abpacken. Bei einigen Produkten wie Joghurt oder Käse steuern und überwachen sie sogar biochemische und mikrobiologische Prozesse. Viele der Arbeitsschritte sind teil- bzw. vollautomatisiert und werden mittels modernster computergesteuerten Technik überwacht. Egal ob in einem kleinen Hofbetrieb oder in einer Großmolkerei - das Wichtigste bei der Arbeit ist die Hygiene. Milchtechnologen tragen die Verantwortung für die Qualität der Produkte vom Eingang der Rohmilch im Betrieb bis zum fertigen Produkt.
Vor der Ausbildung
Für den Beruf des/der Milchwirtschaftliche/n Laborant/in ist es wichtig, Interesse an Chemie, Physik und Biologie mitzubringen. Ein besonderer Schulabschluss wird nicht benötigt, ein Hauptschulabschluss ist aber empfehlenswert.
Außerdem sind folgende Eigenschaften notwendig:
- Interesse an Lebensmitteln und deren Herstellung
- technisches Verständnis zur Bedienung verschiedener Anlagen
- sorgfältiges Arbeiten
- Hygiene ist in der Lebensmittelherstellung der zentrale Punkt
- Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit moderner Technik
- Akzeptanz für zeitiges Arbeiten, später auch in Schichten und an den Wochenenden
- entspannter Umgang mit Lärm und Temperaturunterschieden, die Anlagen können laut sein und produzieren oft Wärme, manche Tätigkeiten finden in Kühlräumen statt
- Teamfähigkeit
- ein Minimum an körperlicher Fitness, da Reinigungsschritte oft noch Handarbeit sind
- ein guter Geruchs- und Geschmackssinn in Verbindung mit einer guten Beobachtungsgabe sind von Vorteil, denn Qualität lässt sich auch sehen, riechen und schmecken
Zum besseren Kennenlernen des Berufes ist ein Praktikum ratsam.
- Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
- Die Ausbildungsanwärter/-innen bewerben sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
- Vor Beginn der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
- Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen.
- Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden in der Berufsschule an.
- Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und beginnt in der Regel im August.
- Die Ausbildungszeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.
Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.
In der Ausbildung
Verbindliche Vorgaben für die Inhalte der Berufsausbildung zum »Milchtechnologen/ zur Milchtechnologin« enthält die Ausbildungsordnung.
Dort enthalten ist für jede Fachrichtung ein Ausbildungsrahmenplan, der die Kenntnisse und Fertigkeiten beschreibt, die während der Ausbildungszeit erworben werden.
Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für seinen Auszubildenden einen individuellen Ausbildungsplan erstellen. Dieser trifft Aussagen, was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsplan wird in regelmäßigen Abständen besprochen.
Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
In Tages- oder Wochenberichten wird dokumentiert, was
- im Ausbildungsbetrieb,
- in der überbetrieblichen Ausbildung und
- in der Berufsschule gelernt wurde.
Der Ausbildungsnachweis wird vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.
Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren.
Wir empfehlen, die bereitgestellte Vorlage für das Berichtsheft zu nutzen.
Weitere Hinweise zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes findest sind im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung« zu finden.
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.
In der Berufsschule werden theoretisches Wissen zum Beruf und Inhalte zur Allgemeinbildung vermittelt. Mit dem Beginn der Ausbildung besteht in der Regel eine dreijährige Berufsschulpflicht. Diese Pflicht endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses.
Die zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert und befindet sich für die Milchtechnologen/-technolginnen in Oranienburg (Brandenburg). Dort finden pro Ausbildungsjahr je drei Unterrichtsblöcke à vier Wochen statt. Für die Dauer der Berufsschulzeit besteht die Möglichkeit der Unterbringung in einem Internat.
Standort der Berufsschule:
Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum des Landkreises Oberhavel
Standort: Oranienburg
André-Pican-Straße 39
16515 Oranienburg
- Informationen zur Berufsschule zur Internetseite des Georg-Mendheim-Oberstufenzentrums
- Informationen zu den Wohnheimen des Georg-Mendheim-Oberstufenzentrums
Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
- Die ÜbA-Lehrgänge finden je nach Fachrichtung in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt.
- Die Dauer der Lehrgänge beträgt vier Wochen je Lehrjahr als Blockunterricht.
- Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
- Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.
Standort der überbetrieblichen Ausbildungsstätte:
Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e.V.
Sachsenhausener Straße 7b
16515 Oranienburg
Nach der Hälfte der Ausbildung findet im zweiten Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung statt. Sie kann als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden, mit der ein Gefühl für die Prüfungssituation entsteht. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Zur Zwischenprüfung wird auch der Berichtshefter durch die zuständige Stelle kontrolliert.
Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Dabei wird folgendes geprüft:
- Milchbehandlung – schriftliche Prüfung
- Produktionsabläufe – praktische Prüfung, zwei Arbeitsproben mit jeweils einem situativen Fachgespräch
Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis vollständig geführt ist.
Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht ist. In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. Für jede Fachrichtung gibt es eigene inhaltliche Anforderungen.
Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:
- Produktherstellung – praktische Prüfung, zwei Arbeitsaufgaben mit jeweils einem auftragsbezogenen Fachgespräch
- Milchtechnologie – schriftliche Prüfung
- Wirtschafts- und Sozialkunde – schriftliche Prüfung
Erfolgreiche Abschlussprüfung
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Milchtechnologe/-technologin«. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.
Nach der Ausbildung
Aufstiegsfortbildungen
- Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Milchwirtschaft und Molkereiwesen
- Molkereimeister/-in – Bachelor Professional in Milchtechnologie
- Molkereitechniker/-in
- Fachschul- oder Hochschulstudium
Anpassungsfortbildungen
Weitere Informationen
Ausbildungsberatung
Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater/-innen in den Landkreisen zur Verfügung.
Diese können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 92- Kontrolldienst Markt und Ökologischer Landbau, EU-Schulprogramm
Sonia Schmitt
Telefon: 0351 8928-3530
E-Mail: Sonia.Schmitt@lfulg.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de