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Hauswirtschafter/-in

Hauswirtschafter/in
© genese Werbeagentur

Du bist vielseitig und kreativ? Du arbeitest praktisch mit deinen Händen genauso gerne wie mit Menschen?
Das alles bietet der Beruf Hauswirtschafter/in!
Hauswirtschafter/innen versorgen Menschen aller Altersgruppen, zum Beispiel in Kindertagesstätten, Seniorenheimen oder Hotels. In der Ausbildung lernst du, wie Mahlzeiten lecker und gesund hergestellt und ansprechend serviert werden, wie man Räume und Wäsche professionell reinigt und pflegt und wie du Räume wohnlich gestalten kannst. Hauswirtschafter/innen betreuen Menschen und sind Gesprächspartner, zum Beispiel für Bewohner oder Gäste. Durch die vielseitige Ausbildung hast du die Möglichkeit, später in verschiedenen Bereichen zu arbeiten, je nachdem, was dir in der Ausbildung am meisten liegt

Vor der Ausbildung

  • Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
  • Einfühlungsvermögen und Freude am Umgang mit Menschen
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Sorgfalt und Geschicklichkeit
  • Kreativität
  • Selbstständigkeit und Einsatzbereitschaft
  • Freude am Planen und Organisieren
  • Kaufmännisches Verständnis
  • Bereitschaft zu Wochenendarbeit (je nach Ausbildungsstätte und Einsatzbereich)

Zum besseren Kennenlernen des Berufes ist ein Praktikum in einem Ausbildungsbetrieb ratsam.

  • Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
  • Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
  • Vor Beginn der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
  • Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen 
  • Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden in der Berufsschule an.
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und beginnt in der Regel im August.
  • Die Ausbildungszeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.

Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt. Der Ausbildungsvertrag ist entsprechend der gewählten Fachrichtung abzuschließen.

Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.

In der Ausbildung

Verbindliche Vorgaben für die Inhalte der Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin enthält die Ausbildungversordnung. 
Dort enthalten ist ein Ausbildungsrahmenplan, der die Kenntnisse und Fertigkeiten beschreibt, die während der Ausbildungszeit erworben werden.
Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für seinen Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen. Dieser trifft Aussagen, was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsplan wird in regelmäßigen Abständen besprochen.

Grundlegend sind die Bereiche:

  • Hauswirtschaftliche Betreuung von Personen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung von Personen (Verpflegung, Räume und Wohnumfeld, Textilien)

In der Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in muss ein Schwerpunkt gewählt werden. Abgestimmt auf die betrieblichen Gegebenheiten ist einer der drei folgenden Schwerpunkte zu wählen:

  • Personenbetreuende Dienstleistungen, z. B. bei Ausbildung in einem Altenpflegeheim
  • Serviceorientierte Dienstleistungen, z.B. bei Ausbildung in einer Tagungsstätte
  • Ländlich-agrarische Dienstleistungen, bei Ausbildung in einem Landwirtschaftlichen Betrieb mit Direktvermarktung oder Ferien auf dem Bauernhof

Der Schwerpunkt wird zu Beginn der Ausbildung festgelegt und im Ausbildungsvertrag eingetragen. Im dritten Ausbildungsjahr sind 16 Wochen Ausbildungszeit im gewählten Schwerpunkt abzuleisten.
Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für den Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen.

Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

In Tages- oder Wochenberichten wird dokumentiert, was

  • im Ausbildungsbetrieb, 
  • in der überbetrieblichen Ausbildung und 
  • in der Berufsschule gelernt wurde,

Der Ausbildungsnachweis wird vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.

Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Das Berichtsheft besteht ausfolgenden weiteren Teilen:

  • Erfahrungsberichte, Leittexte, Arbeitsvorhaben
  • Unfallverhütung
  • Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.

Es wird empfohlen, das Berichtsheft inkl. Ordner aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup zu verwenden.
Link zum Bestellen: Berichtsheft Hauswirtschaft inkl. Ordner BuchWELTshop

Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes sind im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung« zu finden.

In der Berufsschule werden theoretisches Wissen zum Beruf und Inhalte zur Allgemeinbildung vermittelt. Mit dem Beginn der Ausbildung besteht in der Regel eine dreijährige Berufsschulpflicht. Diese Pflicht endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses.

Der Schulstandort für den Beruf Hauswirtschafter/in ist das Staatliche Berufsschulzentrum Hermsdorf-Schleiz-Pößneck, Standort Hermsdorf (länderübergreifende Fachklasse).

Staatliches Berufsschulzentrum Hermsdorf – Schleiz – Pößneck
Schulteil Hermsdorf
Postanschrift: Rodaer Straße 45
07629 Hermsdorf
E-Mail: info@sbsz-hsp.de
Homepage: sbsz-hsp.de
Telefon: 036601/47402
Telefax: 036601/47400

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

  • Die ÜbA-Lehrgänge finden je nach Fachrichtung in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt.
  • Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
  • Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
  • Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Eine Übersicht zum Lehrgangsangebot für jedes Ausbildungsjahr befindet sich im Organisationsplan.

Nach der Hälfte der Ausbildung findet im zweiten Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung statt. Sie kann als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden, mit der ein Gefühl für die Prüfungssituation entsteht. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Zur Zwischenprüfung wird auch der Berichtshefter durch die zuständige Stelle kontrolliert.

Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Dabei wird folgendes geprüft:

Schriftlich:

  • Hauswirtschaftliche Leistungen durchführen (praxisbezogene Aufgaben einschließlich Fachrechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde)

Praktisch:

  • Zwei Arbeitsproben aus den Bereichen Verpflegung, Räume und Wohnumfeld, Textilien, Lagerung, Maschinen und Geräte, Hauswirtschaftliche Betreuungsmaßnahmen.

Am Tag der Zwischenprüfung findet auch eine Kontrolle der Berichtshefte durch die zuständige Stelle statt.

Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis vollständig geführt ist.

Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht ist. In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. Für jede Fachrichtung gibt es eigene inhaltliche Anforderungen.

Schriftlich:

  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen
  • Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen

Praktisch:

  • Betrieblicher Auftrag: Projektarbeit im Bereich »Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten« mit einem Thema aus dem gewählten Schwerpunkt
  • Arbeitsaufgabe: Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen

Erfolgreiche Abschlussprüfung

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin«. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.

Nach der Ausbildung

Aufstiegsfortbildungen

  • Hauswirtschaftsmeister/-in
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in Hauswirtschaft
  • Staatlich geprüfte/r hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in
  • Fachhochschul- oder Hochschulstudium

Anpassungsfortbildungen

Weitere Informationen

Ausbildungsberatung

Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater/-innen in den Landkreisen zur Verfügung.

Diese können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Roselinde Karalus

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 89283414

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: Roselinde.Karalus@lfulg.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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