Revierjäger/-in
Revierjäger sind in der Lage, die Lebensräume des Wilds beispielgebend zu bewirtschaften. Arbeitsmöglichkeiten für Revierjäger ergeben sich in großen Pacht- und Eigenjagdrevieren, in Lehr- und Versuchsrevieren z. B. bei Landesjagdverbänden und Hegegemeinschaften, in Schutzgebieten und bei Behörden sowie anderen Verbänden. Die Bewirtschaftung eines Jagdreviers durch den Revierjäger kann bei allen Belangen der Land- und Forstwirtschaft den Jagdwert nachhaltig erhalten, zurückgewinnen und erhöhen. Der Revierjäger schafft Voraussetzungen für einen naturnahen Wald- und Landbau und für ein Jagdrevier mit biologisch nachhaltigen Wildbestand bei Hoch- und Niederwild.
Vor der Ausbildung
Folgende Voraussetzungen sind von Vorteil:
- Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
- Spaß an praktischer Arbeit im Freien
- ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein beim Führen der Jagdwaffen
- Selbständigkeit
- erfolgreicher Abschluss der Jägerprüfung
- Besitz der Führerscheinklasse B wünschenswert
Zum besseren Kennenlernen des Berufes ist ein Praktikum in einem Jagdbetrieb ratsam.
- Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
- Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
- Vor Beginn der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
- Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen.
- Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden in der Berufsschule an.
- Die Berufsschule befindet sich in Northeim (Niedersachsen).
- Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und beginnt in der Regel im August.
- Das erste Ausbildungsjahr erstreckt sich auf den Besuch einer einjährigen Berufsschule mit 16 Wochen Betriebspraktikum. Die darauffolgenden Jahre beinhalten jeweils acht Wochen Berufsschule.
- Die Ausbildungszeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
In Sachsen gibt es derzeit keinen aktiven Ausbildungsbetrieb für die Ausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin.
Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.
Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.
Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages (inklusive Rechte und Pflichten)
In der Ausbildung
Verbindliche Vorgaben für die Inhalte der Berufsausbildung zum/zur Revierjäger/Revierjägerin enthält die Ausbildungsordnung und gilt bundesweit.
Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan, der die Kenntnisse und Fertigkeiten beschreibt, die während der Ausbildungszeit erworben werden.
Die Ausbildung zum/zur Revierjäger/Revierjägerin beinhaltet folgende Schwerpunkte:
- Wildarten bestimmen
- Lebensräume von Wildtieren gestalten
- Aufstellen und Warten von z. B. Fütterungsanlagen und Ansitzen
- Schutz des Wildes vor Futternot, Äsungsverbesserung
- Natur- und Umweltschutz nachhaltig umsetzen
- Wildschadenverhütung
- Organisation und Durchführung von Jagden
- Ausbildung von Jagdhunden und Greifvögeln
- Fachgerechte Verwertung des erlegten Wildes
Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für seinen Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen. Dieser trifft Aussagen, was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsplan wird in regelmäßigen Abständen besprochen.
Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
In Tages- oder Wochenberichten wird dokumentiert, was
- im Ausbildungsbetrieb,
- in der überbetrieblichen Ausbildung und
- in der Berufsschule gelernt wurde
Der Ausbildungsnachweis wird vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.
Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Das Berichtsheft besteht ausfolgenden weiteren Teilen:
- Erfahrungsberichte, Leittexte, Arbeitsvorhaben
- Unfallverhütung
- Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb
Die Berichtshefte sind über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu beziehen:
Kontakt: Frederike Sürie
Telefon: 05551 6004-132
Mobil: 0171 6443-742
E-Mail: frederike.suerie@lwk-niedersachsen.de
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.
In der Berufsschule werden theoretisches Wissen zum Beruf und Inhalte zur Allgemeinbildung vermittelt. Mit dem Beginn der Ausbildung besteht in der Regel eine dreijährige Berufsschulpflicht. Diese Pflicht endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses.
Auszubildende im Beruf Revierjäger/Revierjägerin besuchen die Berufsbildende Schule in Northeim (Niedersachsen). Die Beschulung erfolgt im 1. Ausbildungsjahr in Vollzeit, in Form einer einjährigen Berufsschule. Im 2. und 3. Ausbildungsjahr sind jeweils acht Wochen Unterricht, neben der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb vorgesehen.
Standort der Berufsschule:
Berufsbildende Schulen II in Northeim
Sudheimer Straße 24
37154 Northeim
Telefon: 05551 9140-0
E-Mail: buero@bbs2-northeim.de
Internet: https://www.bbs2-northeim.de
Nach der Hälfte der Ausbildung findet im zweiten Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung statt. Sie kann als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden, mit der ein Gefühl für die Prüfungssituation entsteht. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Zur Zwischenprüfung wird auch der Berichtshefter durch die zuständige Stelle kontrolliert.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Gestaltung von Lebensräumen für Wildtiere - praktische Prüfung, eine Arbeitsaufgabe mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch
- Jagdpraxis, Einsatz von Jagdwaffen - praktische und schriftliche Prüfung
Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis vollständig geführt ist.
Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht ist. In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. Für jede Fachrichtung gibt es eigene inhaltliche Anforderungen.
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Bewirtschaftung von Jagdrevieren – praktische Prüfung, 1 Arbeitsaufgabe mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch
- Jagdausübung und Wildverwertung – praktische Prüfung, 1 Arbeitsaufgaben mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch
- Umgang mit Wildschäden – praktische Prüfung, 1 Arbeitsaufgaben mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch
- Planung und Organisation – schriftliche Prüfung
- Wirtschafts- und Sozialkunde – schriftliche Prüfung
Prüfungsabnahme
Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung werden von einem berufsständischen Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfungsausschüsse im Beruf Revierjäger/ Revierjägerin sind in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen organisiert.
Auskunft erteilt die zuständige Ausbildungsberaterin in Niedersachsen.
Kontakt: Frederike Sürie
Telefon: 05551 6004-132
Mobil: 0171 6443-742
E-Mail: frederike.suerie@lwk-niedersachsen.de
Erfolgreiche Abschlussprüfung
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Revierjäger/Revierjägerin«. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.
Nach der Ausbildung
Aufstiegsfortbildungen
- Revierjagdmeister/-in
- Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule
- Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
Weitere Informationen
Ausbildungsberatung
Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater/-innen in den Landkreisen zur Verfügung.
Diese können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 83,85 KB) Stand: Januar 2026
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Tina Sauer
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 8928-3410
Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: Tina.Sauer@lfulg.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de