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Fischwirt/-in

Fischwirte arbeiten an den vielen Seen, Flüssen und Teichen in ganz Deutschland. Der Beruf Fischwirt ist ein Beruf mit langer Tradition. Er erfordert ein sehr selbstständiges Arbeiten in der Natur - bei jedem Wetter und häufig mit unregelmäßiger Arbeitszeit. Zu den Tätigkeiten des Fischwirts gehören der Fang von Fischen, der Bau und die Pflege der Fanggeräte, die Aufzucht von Fischen in Teichen oder technischen Aquakulturanlagen sowie das Be- und Verarbeiten der Betriebserzeugnisse.

Vor der Ausbildung

  • Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
  • Naturverbundenheit
  • Ausdauer und Freude an selbstständiger Arbeit
  • Verständnis für fischereibiologische Vorgänge
  • technisches Verständnis, da verschiedene Anlagen bedient werden müssen
  • Akzeptanz unregelmäßiger Arbeitszeiten
  • betriebswirtschaftliches Verständnis

Zum besseren Kennenlernen des Berufes ist ein Praktikum in einem Fischereiunternehmen ratsam.

  • Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
  • Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
  • Vor Beginn der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
  • Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen
  • Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden in der Berufsschule an.
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und beginnt in der Regel im August.
  • Die Ausbildungszeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.

Die binnenfischereiliche Gesamtproduktion in Sachsen wird überwiegend durch die Erträge aus Aquakultur (Fischzucht und -haltung von Nutzfischen) und in geringem Umfang aus Erträgen der Fischereiausübung (Fang wildlebender Fische) realisiert. Ausbildungsbetriebe sind sachsenweit in vergleichsweise geringer Anzahl vertreten, mit Schwerpunkt im Landkreis Bautzen und Görlitz.

Im Ausbildungsbetrieb werden die fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.

Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.

Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.

In der Ausbildung

Die Ausbildungsverordnung ist der gesetzliche Rahmen für die Berufsausbildung zum Fischwirt/zur Fischwirtin und gilt bundesweit.
Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die während der Ausbildungszeit erworben werden. Für jede Fachrichtung gibt es einen eigenen Ausbildungsrahmenplan. In Sachsen wird in der Fachrichtung »Aquakultur und Binnenfischerei« ausgebildet.

Zu den Ausbildungsinhalten in der Fachrichtung »Aquakultur und Binnenfischerei« gehören:

  • Untersuchung und Beurteilung von Fischereigewässern
  • Bau, Betrieb und Erhaltung fischereilicher Anlagen
  • Bewertung, Nutzung und Wartung von Kreislaufsystemen
  • Fischfang in Binnengewässern, Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten
  • Zucht und Vermehrung, Aufzucht, Haltung, Fütterung sowie Transport von Fischen
  • fischereiliche Hygienemaßnahmen, Fischkrankheiten und Schadorganismen

Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für seinen Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen. Dieser trifft Aussagen, was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsplan wird in regelmäßigen Abständen besprochen.

Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

In Tages- oder Wochenberichten wird dokumentiert, was

  • im Ausbildungsbetrieb,
  • in der überbetrieblichen Ausbildung und
  • in der Berufsschule gelernt wurde

Der Ausbildungsnachweis wird vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.

Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Das Berichtsheft besteht ausfolgenden weiteren Teilen:

  • Erfahrungsberichte, Leittexte, Arbeitsvorhaben
  • Unfallverhütung
  • Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb
  • Pflanzenkenntnisliste/Informationen zum Anlegen eines Herbariums

Das Berichtsheft inkl. Ordner aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup wird seit 2024 nicht mehr zum Bestellen angeboten. Eine Vorlage für das Berichtsheft ist auf Anfrage bei der zuständigen Bildungsberaterin erhältlich.

Kontakt:          Ines Matko - LfULG, Referat 76
                       Tel.: 035931 296-45
                       E-Mail: Ines.Matko@lfulg.sachsen.de

Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes sind im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung« zu finden.

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.

In der Berufsschule werden theoretisches Wissen zum Beruf und Inhalte zur Allgemeinbildung vermittelt. Mit dem Beginn der Ausbildung besteht in der Regel eine dreijährige Berufsschulpflicht. Diese Pflicht endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses.

Für die Ausbildung zum Fischwirt/zur Fischwirtin gibt es folgenden Berufsschulstandort (Einzugsbereich: Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern):

Berufliches Schulzentrum Bautzen
Außenstelle Königswartha
Gutsstraße 1
02699 Königswartha
Telefon: 035931 29610
E-Mail: post@bszbautzen.de
Internet: https://www.bszbautzen.de

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

  • Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt.
  • Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
  • Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
  • Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Überbetriebliche Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Fischwirt/zur Fischwirtin:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (LfULG, LVG Köllitsch)
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Fischereibehörde Königswartha (LfULG, Königswartha)

Eine Übersicht zum Lehrgangsangebot für jedes Ausbildungsjahr befindet sich im Organisationsplan.

Nach der Hälfte der Ausbildung findet im zweiten Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung statt. Sie kann als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden, mit der ein Gefühl für die Prüfungssituation entsteht. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Zur Zwischenprüfung wird auch der Berichtshefter durch die zuständige Stelle kontrolliert.

Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Dabei wird folgendes geprüft:

  • Fischereiliche Nutzung - schriftliche Prüfung
  • Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung - praktische Prüfung, zwei Arbeitsproben mit jeweils einem auftragsbezogenen Fachgespräch

Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis vollständig geführt ist.

Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht ist. In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an.

Die Abschlussprüfung besteht ausfolgenden Prüfungsbereichen und Prüfungsinstrumenten:

  • Fischereitechnik – praktische Prüfung, zwei Arbeitsaufgaben mit jeweils einem auftragsbezogenen Fachgespräch
  • Fang und Vermarktung – praktische Prüfung, zwei Arbeitsaufgaben mit jeweils einem auftragsbezogenen Fachgespräch
  • Fischereiliche Bewirtschaftung – schriftliche Prüfung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde – schriftliche Prüfung

Prüfungsabnahme

Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung werden von einem berufsständischen Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfungsausschüsse im Beruf Fischwirt/Fischwirtin sind überregional organisiert. Ansprechpartnerin ist die Bildungsberaterin.

Erfolgreiche Abschlussprüfung

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Fischwirt/Fischwirtin«. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.

Nach der Ausbildung

Aufstiegsfortbildungen 

  • Fischwirtschaftsmeister/-in
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
  • Landwirtschaftliches Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule
  • Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in

Anpassungsfortbildungen

Weitere Informationen

Ausbildungsberatung

Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater/-innen in den Landkreisen zur Verfügung.

Diese können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 76 - Fischerei, Überbetriebliche Ausbildung

Ines Matko

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 035931 296-45

Telefax: 035931 296-11

E-Mail: Ines.Matko@lfulg.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

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