Landwirt/-in
Landwirtinnen und Landwirte bauen Pflanzen auf Feldern an und halten Tiere vorwiegend im Stall. Damit entstehen Produkte, die weiterverarbeitet als Lebensmittel zur Ernährung der Menschen dienen. Der jahreszeitlich bedingte unterschiedliche Verlauf der Arbeiten macht die Tätigkeiten der Landwirtin und des Landwirtes interessant und abwechslungsreich. Ständig neue technische und wirtschaftliche Herausforderungen sorgen für ein anspruchsvolles und verantwortungsvolles Berufsfeld.
Neben der Landwirtschaft erschließen sich Landwirtinnen und Landwirte auch andere Einkommensquellen, so im Naturschutz und der Landschaftspflege, bei der Erzeugung regenerativer Energien oder nachwachsender Rohstoffe und auch im Tourismus.
Vor der Ausbildung
- Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
- körperliche Fitness und Ausdauer u. a. in der Erntezeit und bei der Versorgung der Tiere
- Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit moderner Technik und den anvertrauten Tieren
- Beobachtungsgabe für Pflanzenwachstum und Tiergesundheit
- betriebswirtschaftliches Verständnis für die Vermarktung der erzeugten Produkte
- handwerkliches Geschick und Bereitschaft zur manuellen Arbeit – auch mit aller Technik ist »Zupacken« in der Landwirtschaft immer noch wichtig
- Akzeptanz unregelmäßiger Arbeitszeiten, denn die Arbeit mit Natur und Tieren hält oft auch Unvorhergesehenes bereit.
Zum besseren Kennenlernen des Berufes ist ein Praktikum in einem Landwirtschaftsbetrieb ratsam.
- Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
- Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
- Vor Beginn der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
- Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen.
- Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden in der Berufsschule an.
- Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und beginnt in der Regel im August.
- Die Ausbildungszeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
Sachsen weist eine betriebliche Vielfalt auf: Vom Haupterwerbsbetrieb über die GbR bis zur Agrargenossenschaft, vom Ackerbaubetrieb über Veredelungsbetriebe bis zum Gemischtbetrieb, von konventionell bis ökologisch. Der Freistaat hat bezüglich Größe, Betriebsausrichtung und Organisationform einiges zu bieten.
Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.
Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.
In der Ausbildung
Die Ausbildungsverordnung gibt die Inhalte der Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin verbindlich vor.
Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan, der die Kenntnisse und Fertigkeiten beschreibt, die während der Ausbildungszeit erworben werden.
Die Ausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin erfolgt in jeweils mindestens zwei Betriebszweigen der Pflanzen- und der Tierproduktion. Abgestimmt auf die betrieblichen Voraussetzungen können folgende Betriebszweige gewählt werden:
| Ausbildungsschwerpunkt | Betriebszweige |
|---|---|
| Pflanzenproduktion |
|
| Tierproduktion |
|
Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für seinen Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen. Dieser hält fest, was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsplan wird in regelmäßigen Abständen besprochen.
Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
In Tages- oder Wochenberichten wird dokumentiert, was
- im Ausbildungsbetrieb,
- in der überbetrieblichen Ausbildung und
- in der Berufsschule gelernt wurde
Der Ausbildungsnachweis wird vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.
Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Das Berichtsheft besteht ausfolgenden weiteren Teilen:
- Erfahrungsberichte, Leittexte, Arbeitsvorhaben
- Unfallverhütung
- Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb
- Pflanzenkenntnisliste/Informationen zum Anlegen eines Herbariums
Es wird empfohlen, das Berichtsheft inkl. Ordner aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup zu verwenden.
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.
Zur Ausbildung gehört der Besuch der Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte.
Auszubildende sind in der Regel bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Für die Ausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin gibt es folgende Berufsschulstandorte:
Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
- Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils 1 Woche.
- Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.
Überbetriebliche Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin sind:
- Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (Am Park 3, 04886 Arzberg)
- Ausbildungsstätte Rosenhain (Am Gut 8, 02708 Löbau)
- Lehr- und Versuchsanstalt Iden (Lindenstraße 18, 39606 Iden)
Eine Übersicht zum Lehrgangsangebot für jedes Ausbildungsjahr befindet sich im Organisationsplan.
Nach der Hälfte der Ausbildung findet im 2. Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung statt. Sie kann als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden und ermöglicht den Auszubildenden ein Gefühl für die Prüfungssituation zu bekommen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Zur Zwischenprüfung wird auch der Berichtshefter durch die zuständige Stelle kontrolliert.
Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Dabei wird folgendes geprüft:
| Schriftliche Prüfungsaufgaben (90 min) | Praktische Arbeitsaufgaben (mind. 120 min) |
|---|---|
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aus den Themenbereichen:
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Für die Teilnahme an der beruflichen Abschlussprüfung muss eine Zulassung erfolgen. Für die Zulassung wird geprüft, ob:
- das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist
- die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und
- der schriftliche Ausbildungsnachweis entsprechend den Anforderungen vollständig geführt ist.
Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht hat.
In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an.
| Schriftliche Prüfungsaufgaben | Praktische Arbeitsaufgaben (mind. 5 Std.) |
|---|---|
| Pflanzenproduktion (90 min) | Pflanzenproduktion |
| Tierproduktion (90 min) | Tierproduktion |
| Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min) |
Erfolgreiche Abschlussprüfung
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Landwirt/Landwirtin«. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe 4 eingeordnet.
Nach der Ausbildung
Aufstiegsfortbildungen
- Landwirtschaftsmeister/-in
- Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
- Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
- Fachagrarwirt/-in Klauenpflege
- Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
- Fachhochschul- oder Hochschulstudium
Anpassungsfortbildungen
Weitere Informationen
Ausbildungsberatung
Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater/-innen in den Landkreisen zur Verfügung.
Diese können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 83,85 KB) Stand: Januar 2026
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Tina Sauer
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 8928-3410
Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: Tina.Sauer@lfulg.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de