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Tierwirt/-in

Die zunehmende Spezialisierung der landwirtschaftlichen Betriebe, vor allem in der tierischen Produktion, erfordert eng am Tier ausgebildete Fachkräfte. Dem trägt die Ausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin mit ihren fünf Fachrichtungen: Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung sowie Schäferei und Imkerei Rechnung.

Tierwirte halten, füttern, pflegen und züchten landwirtschaftliche Nutztiere in Tierhaltungsbetrieben. Zudem kennen sie sich mit der Gewinnung und der richtigen Lagerung tierischer Produkte wie Milch, Fleisch, Eier oder Honig aus und wissen, wie man diese für den Verkauf vorbereitet.

Vor der Ausbildung

  • Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
  • Freude am Umgang mit Tieren
  • Interesse an den Lebensgewohnheiten und Verhaltensweisen von Tieren
  • genaue Beobachtungsgabe, um das Wohlergehen des Tierbestandes überwachen zu können
  • robuste, körperliche Verfassung
  • schnelles Reaktionsvermögen, Ausgeglichenheit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • technisches Verständnis; in modernen Tierhaltungsbetrieben werden z. B. die Fütterung, Entmistung, Milchgewinnung oder auch das Stallklima bereits computergesteuert bzw. automatisiert betrieben
  • Interesse an biologischen Vorgängen im Tier und tiermedizinischen Behandlungsmethoden
  • betriebswirtschaftliches Verständnis für die Vermarktung der erzeugten Produkte
  • Akzeptanz unregelmäßiger Arbeitszeiten, denn die Arbeit mit Natur und Tieren hält oft auch Unvorhergesehenes bereit

Zum besseren Kennenlernen des Berufes ist ein Praktikum in einem Tierhaltungsbetrieb ratsam.

  • Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
  • Die Ausbildungsanwärterinnen/-anwärter bewerben sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
  • Vor Beginn der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
  • Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen.
  • Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden in der Berufsschule an.
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und beginnt in der Regel im August.
  • Die Ausbildungszeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.

In Sachsen dominieren die Ausbildungsbetriebe, die eine Ausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin in der Fachrichtung Rinderhaltung anbieten. Traditionell sind in den Gebirgslagen mit hohem Grünlandanteil viele Betriebe mit Milchvieh- und/oder Mutterkuhhaltung zu finden.
Ausbildungsverhältnisse mit spezialisierten Betrieben mit der Ausrichtung auf Schweine-, Geflügel- und Schafhaltung spielen hingegen zahlenmäßig eine untergeordnete Rolle. Dabei werden in Sachsen Schweine vornehmlich in großen Beständen (Betriebe mit mehr als 5.000 Tieren) und in den nördlicher gelegenen Landkreisen gehalten. Die Haltung von Schafen ist in allen Regionen Sachsens vertreten. Schwerpunkte beim Geflügel sind die Landkreise Nordsachsen, der Erzgebirgskreis und Meißen.
Eine Imkerei-Ausbildung hat zuletzt im Jahr 2006 stattgefunden, mit nur einem anerkannten Ausbildungsbetrieb für ganz Sachsen.

Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.

Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.

Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.

In der Ausbildung

Die Ausbildungsverordnung gibt die Inhalte der Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin verbindlich vor.
Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan, der die Kenntnisse und Fertigkeiten beschreibt, die während der Ausbildungszeit erworben werden. Für jede Fachrichtung gibt es einen eigenen Ausbildungsrahmenplan.

Fachrichtung Inhalte der Ausbildung
Rinderhaltung Arbeiten in allen Altersstufen des Rinderbestandes, sowie Milchgewinnung und -lagerung, Weidehaltung
Schweinehaltung Haltungssysteme vom Ferkel über die Sau bis zum Mastschwein werden durchlaufen
Geflügelhaltung Kennenlernen der Entwicklungsstufen beim Heranwachsen von Geflügel, Eiersortierung und
-lagerung, Schlachtung und Schlachtkörperaufbereitung
Schäferei Ausbildung in allen Altersstufen eines Schafbestandes, Hüten der Schafe, Gewinnung von Fleisch und Wolle, Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen
Imkerei Arbeiten im Jahresverlauf im Umgang mit Bienenvölkern u. a. Ablegerbildung und Königinnenaufzucht, Honiggewinnung, -lagerung und -vermarktung

Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für seinen Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen. Dieser hält fest, was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsplan wird in regelmäßigen Abständen besprochen.

Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

In Tages- oder Wochenberichten wird dokumentiert, was

  • im Ausbildungsbetrieb,
  • in der überbetrieblichen Ausbildung und
  • in der Berufsschule gelernt wurde

Der Ausbildungsnachweis wird vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.

Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Das Berichtsheft besteht ausfolgenden weiteren Teilen:

  • Erfahrungsberichte, Leittexte, Arbeitsvorhaben
  • Unfallverhütung
  • Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb
  • Pflanzenkenntnisliste/Informationen zum Anlegen eines Herbariums

Es wird empfohlen, das Berichtsheft inkl. Ordner aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup zu verwenden.

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.

Zur Ausbildung gehört der Besuch der Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte.

Auszubildende sind in der Regel bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Für die Ausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin gibt es folgende Berufsschulstandorte.

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

  • Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils 1 Woche.
  • Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Überbetriebliche Ausbildungsstätten für die Ausbildung zumTierwirt/zur Tierwirtin sind:

  • Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (Am Park 3, 04886 Arzberg)
  • Ausbildungsstätte Rosenhain (Am Gut 8, 02708 Löbau)
  • Lehr- und Versuchsanstalt Iden (Lindenstraße 18, 39606 Iden)

Eine Übersicht zum Lehrgangsangebot für jedes Ausbildungsjahr befindet sich im Organisationsplan.

Nach der Hälfte der Ausbildung findet im 2. Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung statt. Sie kann als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden und ermöglicht den Auszubildenden ein Gefühl für die Prüfungssituation zu bekommen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Zur Zwischenprüfung wird auch der Berichtshefter durch die zuständige Stelle kontrolliert.

Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Dabei wird in der Fachrichtung Rinderhaltung folgendes geprüft:

Schriftliche Prüfungsaufgaben (90 min) Praktische Arbeitsaufgaben (mind. 120 min)

aus den Themenbereichen:

  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Tierzucht,
  • Anatomie, Physiologie und Verhalten,
  • Futterrationen,
  • Reinigung, Desinfektion und Hygiene,
  • Tiergesundheit,
  • Haltungsverfahren oder
  • tierische Produkte

Zwei Arbeitsaufgaben aus den Themenbereichen:

  • Versorgen von Nutztieren,
  • Pflegen, Einsetzen und Warten von Maschinen und Geräten,
  • Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften und Betriebsmitteln,
  • Beurteilen und Kennzeichnen von Nutztieren oder
  • Gewinnung tierischer Produkte

Auszubildende in den Fachrichtungen Schweine- und Geflügelhaltung sowie Schäferei werden in Sachsen-Anhalt geprüft.

Für die Teilnahme an der beruflichen Abschlussprüfung muss eine Zulassung erfolgen. Für die Zulassung wird geprüft, ob:

  • das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist
  • die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und
  • der schriftliche Ausbildungsnachweis entsprechend den Anforderungen vollständig geführt ist.

Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht hat.
In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. In der Fachrichtung Rinderhaltung wird folgendes geprüft:

Schriftliche Prüfungsaufgaben Zwei Praktische Arbeitsaufgaben (mind. 5 Std.) aus:
  • Futterwirtschaft (60 min)
  • Produktion von Milch, Zucht- und Schlachttieren (60 min)
  • Versorgen von Rindern (60 min)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min)
  • Futterwirtschaft
  • Produktion von Milch, Zucht- und Schlachttieren oder
  • Versorgen von Rindern

Auszubildende in den Fachrichtungen Schweine- und Geflügelhaltung sowie Schäferei werden in Sachsen-Anhalt geprüft.

Erfolgreiche Abschlussprüfung

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Tierwirt/Tierwirtin mit Angabe der Fachrichtung«. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe 4 eingeordnet.

Nach der Ausbildung

Aufstiegsfortbildungen

  • Tierwirtschaftsmeister/-in
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
  • Fachagrarwirt/-in Klauenpflege
  • Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
  • Fachhochschul- oder Hochschulstudium

Anpassungsfortbildungen

Weitere Informationen

Ausbildungsberatung

Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater/-innen in den Landkreisen zur Verfügung.

Diese können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Tina Sauer

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3410

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: Tina.Sauer@lfulg.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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