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Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft

Hauswirtschafter/in
© genese Werbeagentur

Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker Hauswirtschaft übernehmen überschaubare Arbeitsbereiche in der Versorgung und Betreuung von Menschen aller Altersgruppen, zum Beispiel in Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Seniorenheimen oder Hotels, aber auch in privaten Haushalten.

In der Ausbildung werden Mahlzeiten lecker und gesund zubereitet und ansprechend serviert, Räume und Wäsche professionell gereinigt und gepflegt sowie Räume wohnlich gestaltet. 
Bedürfnisse der unterschiedlichen Personen werden berücksichtigt und Betreuungsaufgaben übernommen. Hygiene, Gesundheitsschutz, Nachhaltigkeit, wirtschaftliches Handeln und gute Arbeitsorganisation sind in allen Bereichen wichtig.

Vor der Ausbildung

Die Berufsausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft betrifft arbeits- und bildungsfähige Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung einen Ausbildungsabschluss in den nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannten Ausbildungsberufen zunächst nicht erreichen können.

Der zuständige Rehabilitationsträger muss in einer Eignungsuntersuchung den Reha-Status gemäß § 66 BBiG feststellen. Die entsprechende Bescheinigung ist Voraussetzung für den Abschluss des Ausbildungsvertrages.

Bei der Ausbildung ist es wichtig, Einfühlungsvermögen und Freude am Umgang mit Menschen zu haben. Weitere wichtige Eigenschaften sind:

  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Sorgfalt und Geschicklichkeit
  • Kreativität
  • Einsatzbereitschaft
  • Bereitschaft zu Wochenendarbeit (je nach Ausbildungsstätte und Einsatzbereich)

Zur Orientierung findet häufig eine gezielte Berufsvorbereitung statt, während der das Interesse für den Tätigkeitsbereich getestet wird.

  • Die Ausbildung findet häufig in anerkannten Ausbildungseinrichtungen und in Ausbildungsbetrieben der Hauswirtschaft statt. Der Ausbilder muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation nachweisen.
  • Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb oder wird durch Berater der Agentur für Arbeit (Berufliche Rehabilitation und Teilhabe) in die Ausbildung vermittelt.
  • Vor Beginn der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
  • Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen.
  • Die Ausbildungseinrichtung bzw. der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden in der Berufsschule an.
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und beginnt in der Regel mit dem Schuljahresbeginn.
  • Findet die Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtung statt, sollen mindestens 26 Wochen in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden.
  • Im Ausbildungsbetrieb werden, angepasst an die spezifische behinderungsbedingte Beeinträchtigung des Auszubildenden, die fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.

Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende in der Ausbildungseinrichtung und im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.

Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.

In der Ausbildung

In der Ausbildungsregelung sind die verbindlichen Inhalte für die Berufsausbildung vorgegeben.

Es gibt einen Ausbildungsrahmenplan, der die Kenntnisse und Fertigkeiten beschreibt, die während der Ausbildungszeit erworben werden. Hierzu gehören:

  • Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge und 
  • Beziehungen
  • Betriebsräume und Betriebseinrichtungen
  • Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern
  • Hauswirtschaftliche Dienst- und Versorgungsleistungen
    • Speisenzubereitung und Serviceleistungen
    • Reinigen und Pflegen von Räumen, Materialien, Maschinen und Geräten
    • Gestaltung von Räumen des Wohnumfeldes
    • Reinigen, Pflegen und Instandhalten von Textilien
    • Warenwirtschaft, Lagerung und Vorratshaltung
  • Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen
    • Erfüllung von Grundbedürfnissen der Menschen
    • Kontaktaufnahme und Kontaktpflege
    • Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen

Auszubildende sollen ein Berichtsheft führen. In diesem ist der Ausbildungsnachweis enthalten.

In Tages- oder Wochenberichten wird dokumentiert, was

  • In der Ausbildungseinrichtung und dem Ausbildungsbetrieb, 
  • im Einsatzgebiet und 
  • in der Berufsschule gelernt wurde.

Der Ausbildungsnachweis wird vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.

Im Berichtsheft werden weiterhin Angaben zur eigenen Ausbildung und zum Ausbildungsbetrieb erfasst. Berichte unterstützen die tiefere Verarbeitung der vermittelten Inhalte.

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.

Für die Bearbeitung wird von der zuständigen Stelle eine Vorlage bereitgestellt.

In der Berufsschule werden theoretisches Wissen zum Beruf und Inhalte zur Allgemeinbildung vermittelt. Mit dem Beginn der Ausbildung besteht in der Regel eine dreijährige Berufsschulpflicht. Diese Pflicht endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses.

Die Anmeldung an der Berufsschule erfolgt durch die Ausbildungseinrichtung bzw. den Ausbildungsbetrieb.

Nach der Hälfte der Ausbildung findet im zweiten Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung statt. Sie kann als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden, mit der ein Gefühl für die Prüfungssituation entsteht. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Zur Zwischenprüfung wird auch der Berichtshefter durch die zuständige Stelle kontrolliert.

Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Dabei wird Folgendes geprüft:

  1. Grundlagenkenntnisse Hauswirtschaft (schriftliche Prüfung)

  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung
  • Grundlagen der Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge
  • Grundkenntnisse über Maschinen, Geräte und Gebrauchsgüter
  • Bodenkunde, Materialkunde
  • Grundkenntnisse hauswirtschaftlicher Dienst- und Versorgungsleistungen
  1. Hauswirtschaftliche Dienst- und Versorgungsleistungen (praktische Prüfung)

  • Speisen vorbereiten und Lebensmittel lagern
  • Arbeitstechniken und Garverfahren zur Herstellung von Speisen und Getränken anwenden
  • Räume reinigen und pflegen
  • Textilien reinigen und pflegen
  • Maschinen, Geräte und Gebrauchsgüter einsetzen, reinigen und pflegen
  • Grundsätze der Arbeitsgestaltung anwenden
  • betriebliche Geschäftsvorgänge durchführen
  • sich Informationen beschaffen
  • Vorschriften des Datenschutzes einhalten
  • Grundsätze der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der Hygiene berücksichtigen kann

Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist und ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich).

Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht ist. In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. Folgende Bereiche werden geprüft:

  1. Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen und dienstleistungsorientiertes Handeln (schriftliche Prüfung)

  • Verpflegungs- und Serviceleistungen erbringen
  • Hausreinigungs- und Serviceleistungen erbringen
  • Textilreinigungs- und Textilpflegearbeiten verrichten und Serviceleistungen durchführen
  • Anforderungen und Aufgaben einer Tätigkeit im Dienstleistungssektor erkennen, über Dienstleistungen und Produkte informieren und Grundsätze der Teamarbeit beachten 
  1. Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen (schriftliche Prüfung)

  • Grundbedürfnisse des Menschen erfüllen kann
  • Kontakt zu Menschen aufnehmen und pflegen kann
  • Hilfe bei Alltagsverrichtungen leisten kann
  1. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen (praktische Prüfung)

  • Speisen und Getränke zubereiten, ausgeben und Serviceleistungen erbringen
  • Räume und Betriebseinrichtungen reinigen, pflegen und gestalten sowie Serviceleistungen durchführen
  • Textilien reinigen, pflegen und Serviceleistungen erbringen
  • unter Beachtung der Kundenorientierung, Qualitätssicherung, Planung von Arbeitsabläufen, von Sicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Hygiene am Arbeitsplatz
  1. Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftliche Prüfung)

Erfolgreiche Abschlussprüfung

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft«. 

Nach der Ausbildung

Nach Abschluss der Fachpraktikerausbildung besteht die Möglichkeit, die Ausbildung als Hauswirtschafter/in anzuschließen. Die Ausbildungszeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden.

Ausbildungsberatung

Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater/-innen in den Landkreisen zur Verfügung.

Diese können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Roselinde Karalus

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 89283414

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: Roselinde.Karalus@lfulg.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

Rechtliche Grundlagen

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