Fachpraktiker/-in Landwirtschaft
Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Landwirt/-in. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Mitwirkung bei den jeweiligen berufsüblichen Tätigkeiten. Dabei sind die Ausbildungsinhalte wie pflanzliche und tierische Erzeugung, Landtechnik oder Ökonomie und Umwelt im Kern an die Vollausbildung angelehnt. Der Stoff ist aber theoriereduziert, dafür ist der Praxisanteil höher.
Vor der Ausbildung
Die Berufsausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Landwirtschaft betrifft arbeits- und bildungsfähige Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung einen Ausbildungsabschluss in den nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannten Ausbildungsberufen zunächst nicht erreichen können.
Der zuständige Rehabilitationsträger muss in einer Eignungsuntersuchung den Reha-Status gemäß § 66 BBiG feststellen. Die entsprechende Bescheinigung ist Voraussetzung für den Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Wichtige Voraussetzungen sind:
- gute körperliche Konstitution, z. B. beim Heben von Säcken mit Düngemitteln, bei der Arbeit im Freien
- Verantwortungsbewusstsein, z. B. im Umgang mit Nutztieren
- technisches Verständnis, z. B. beim Warten von Landmaschinen
Zur Orientierung findet häufig eine gezielte Berufsvorbereitung statt, während der das Interesse für den Tätigkeitsbereich getestet wird.
- Die Ausbildung findet häufig in anerkannten Ausbildungseinrichtungen und in Ausbildungsbetrieben der Landwirtschaft statt. Der Ausbilder muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation nachweisen.
- Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb oder wird durch Berater der Agentur für Arbeit (Berufliche Rehabilitation und Teilhabe) in die Ausbildung vermittelt.
- Vor Beginn der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
- Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen.
- Die Ausbildungseinrichtung bzw. der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden in der Berufsschule an.
- Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und beginnt in der Regel mit Schuljahresbeginn.
- Findet die Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtung statt, sollen mindestens 26 Wochen in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden.
- Im Ausbildungsbetrieb werden, angepasst an die spezifische behinderungsbedingte Beeinträchtigung des Auszubildenden, die fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.
Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.
Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.
In der Ausbildung
Die Ausbildungsregelung gibt die Inhalte der Berufsausbildung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin Landwirtschaft verbindlich vor.
Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan, der die Kenntnisse und Fertigkeiten beschreibt, die während der Ausbildungszeit erworben werden.
Die Ausbildung findet in zwei Schwerpunkten statt. Davon ist entweder Pflanzenproduktion oder Tierhaltung verpflichtend zu wählen.
Zusätzlich kann für die praktische Ausbildung einer der folgenden Schwerpunkte gewählt werden:
- Maschinen und Geräte, Gebäude und bauliche Anlagen
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Aufbereitung, Verarbeitung und Lagerung
- Vermarktung und Dienstleistung
Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für seinen Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen. Dieser hält fest, was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsplan wird in regelmäßigen Abständen besprochen.
Auszubildende sollen ein Berichtsheft führen. In diesem ist der Ausbildungsnachweis enthalten.
In Tages- oder Wochenberichten wird dokumentiert, was
- in der Ausbildungseinrichtung und dem Ausbildungsbetrieb,
- in der überbetrieblichen Ausbildung und
- in der Berufsschule gelernt wurde.
Der Ausbildungsnachweis wird vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.
Im Berichtsheft werden weiterhin Angaben zur eigenen Ausbildung und zum Ausbildungsbetrieb erfasst. Erfahrungsberichte und das Herbarium unterstützen die Merkfähigkeit der vermittelten Inhalte.
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.
Für die Bearbeitung wird von der zuständigen Stelle eine Vorlage bereitgestellt.
Zur Ausbildung gehört der Besuch der Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte.
Auszubildende sind in der Regel bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch die Ausbildungseinrichtung bzw.den Ausbildungsbetrieb.
Für die Ausbildung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin Landwirtschaft gibt es folgende Berufsschulstandorte:
Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
- Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt.
- Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils fünf Tage.
- Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
- Der Lehrgang »Grundlagen Landtechnik« ist ein Pflichtlehrgang.
- Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.
Überbetriebliche Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin Landwirtschaft sind:
- Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (Am Park 3, 04886 Arzberg)
- Ausbildungsstätte Rosenhain (Am Gut 8, 02708 Löbau)
| Lehrgänge – 2. Ausbildungsjahr | Pflichtlehrgang – 3. Ausbildungsjahr |
|---|---|
| Reparaturen im landwirtschaftlichen Unternehmen (Köllitsch) | Grundlagen Landtechnik (Rosenhain) |
| Tierhaltung Rind (Köllitsch) |
Nach der Hälfte der Ausbildung findet im 2. Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung statt. Sie kann als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden und ermöglicht den Auszubildenden ein Gefühl für die Prüfungssituation zu bekommen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Zur Zwischenprüfung wird auch der Berichtshefter durch die zuständige Stelle kontrolliert.
Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Dabei wird folgendes geprüft:
| Schriftliche Prüfungsaufgaben (60 min) | Praktische Arbeitsaufgaben (150 min) |
|---|---|
| Grundkenntnisse aus den Bereichen: | |
|
|
Für die Teilnahme an der beruflichen Abschlussprüfung muss eine Zulassung erfolgen. Für die Zulassung wird geprüft, ob:
- das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist
- die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich).
Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht hat.
In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an.
| Schriftliche Prüfungsaufgaben | Praktische Arbeitsaufgaben (210 min) |
|---|---|
| Pflanzenproduktion (60 min) | Pflanzenproduktion und/oder |
| Tierhaltung (60 min) | Tierhaltung |
| Wirtschafts- und Sozialkunde (30 min) | ggf. zusätzlicher Schwerpunkt |
Erfolgreiche Abschlussprüfung
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Fachpraktiker/Fachpraktikerin Landwirtschaft«.
Nach der Ausbildung
Nach Abschluss der Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Landwirtschaft besteht die Möglichkeit, die Ausbildung in einem Vollberuf anzuschließen. Die Ausbildungszeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden.
Ausbildungsberatung
Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater/-innen in den Landkreisen zur Verfügung.
Diese können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 83,85 KB) Stand: Januar 2026
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Tina Sauer
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 8928-3410
Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: Tina.Sauer@lfulg.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de